Ich hatte gestern einen Wildunfall bei dem das Tier jedoch nur verletzt wurde. Hab jetzt gelesen dass bestimmte Versicherungen bei bestimmten Tieren greifen (https://bussgeldrechner.com/unfaelle/wildunfall/) Wie weise ich denn jetzt nach dass es sich in diesem Fall um ein Dam-Wild handelt?
Ich würde mir einen Sachverständigen holen,der wird schon feststellen was für ein Tier der Unfallverursacher war,anhand von Haaren die meistens am Auto kleben.
Wildunfall: Versicherung greift nur, wenn das Fahrzeug in Bewegung war. Bei fast allen Versicherungen wird nicht mehr nach Tierarten unterschieden. Greifen wird nur Teil-oder Vollkasko.
ZitatIch hatte gestern einen Wildunfall bei dem das Tier jedoch nur verletzt wurde. Hab jetzt gelesen dass bestimmte Versicherungen bei bestimmten Tieren greifen (https://bussgeldrechner.com/unfaelle/wildunfall/) Wie weise ich denn jetzt nach dass es sich in diesem Fall um ein Dam-Wild handelt?
Danke für eure Hilfe
Mit Verlaub; ich bezweifel dass du überhaupt einen Wildunfall hattest. Denn wenn das so wäre, würdest du nicht pauschal auf bestimmte Versicherungen hinweisen und im Bußgeldrechner nachforschen; sondern die Versicherungsbedingungen deines Kfz-Versicherers lesen und dir telefonisch eine Auskunft bei deinem Versicherer einholen. Bei deiner Meldung an die Polizei informiert diese auch den Jagdpächter. Somit kann dann auch meistens geklärt werden, ob es sich um einen " Haarwildschaden " handelt, den dein Versicherer regulieren muss. Ab einer gewissen Schadenhöhe beauftragen die Versicherungen ohnehin einen Sachverständigen.
Für Fachleute ist es überwiegend kein Problem festzustellen, ob der Schaden durch " Haarwild " verursacht wurde oder nicht.
Danke für das interessante Thema bezüglich des Versicherungsumfangs und der Schadenregulierung in der Kfz.-Versicherung.