Niederlage für die GEMA: Der den Musikrechte-Verwerter wollte das Videoportal YouTube wegen der Nutzung kostenpflichtiger Musikstücke verklagen. Doch ein Eilantrag wurde abgeschmettert.
Das Landgericht Hamburg lehnte am Freitag den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Der Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften wurde mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.
Die Antragsteller wollten laut Gericht erreichen, dass der Videoplattform verboten wird, insgesamt 75 Kompositionen aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaften im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Die GEMA hatte im Mai im Streit mit YouTube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland die Verhandlungen abgebrochen.
In einer Allianz mit acht weiteren Verwertungsgesellschaften wurde zudem von der Google-Tochterfirma gefordert, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 „illegal genutzten Werke“ zu löschen beziehungsweise den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da YouTube dem laut GEMA bislang nur teilweise nachgekommen ist, sollte mit einem Schnellverfahren eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
Die GEMA vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern - Komponisten, Textautoren und Musikverleger - sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. mehr ......
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert ... Karl Marx ist tot, Einstein ist tot, und mir ist auch schon ganz schlecht ... *** Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben... ***