Selbstständige können sich gegen Arbeitslosigkeit versichern
Seit dem 1. Februar 2006 können auch Selbstständige zu günstigen Tarifen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen! Sie müssen allerdings mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Weitere Voraussetzung: In den 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit müssen Sie mindestens für 12 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Anträge sind bei der zuständigen Arbeitsagentur innerhalb eines Monats nach Existenzgründung zu stellen. Gründer, die schon vor dem 1. Februar 2006 selbstständig arbeiteten, können sich noch bis Ende 2006 für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden.
Gerade für Existenzgründer kann die Versicherung lohnenswert sein, denn die Beiträge sind gering und einkommensunabhängig. So zahlen Selbstständige und Existenzgründer monatlich lediglich 39,81 Euro in den alten Bundesländern und 33,56 Euro in den neuen Bundesländern. Mit diesen Pauschalbeiträgen können hohe Leistungsansprüche erworben werden.
Arbeitslose mit Hochschul- und Fachhochschulausbildung können je nach Familienstand und Steuerklasse zwischen 1.042 und 1.364 Euro erhalten, Arbeitslose ohne Ausbildung immerhin bis zu 687 Euro pro Monat. Selbstständige, die die Versicherungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten bereits nach einem Beitragsjahr für sechs Monate Arbeitslosengeld. Die maximale Anspruchsdauer richtet sich nach Beitragsmonaten und Lebensalter. Die Neuregelung ist zunächst bis Ende 2010 befristet.