Dieses Symbol sollten sich HARTZ IV-Empfänger mal als stigmatisierenden Aufnäher für die Kleidung überlegen, damit sie eben auch schon weitem als solche erkennbar sind, sofern dies nicht schon ohnehin aufgrund des Zustandes ihrer Kleidung möglich ist. Damit würde dann konsequent fortgesetzt, was sich der Chemnitzer Professor Dr. Friedrich Thießen in seiner Studie hat einfallen lassen. Der Mann hatte bekanntlich ernsthaft folgendes festgestellt:
• Lebensmittel: 68 Euro im Monat sind für eine „ausreichende, gesunde, abwechselungsreiche Kost nach Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ausreichend“. Für Alkohol und Tabak soll es kein Geld geben und zum Trinken nur Leitungswasser. Bei Hartz IV gibt es nur für Lebensmittel 132 Euro im Monat. Die Studie: „Diese üppige Ausstattung des Regelsatzes mit Geld für Nahrungsmittel ist mit den Zielen der Sozialhilfe insoweit nicht erklärbar.“
• Bekleidung/Schuhe: Ausreichend seien 17 Euro im Monat, wenn nur beim Billiganbieter eingekauft würde. Bei Hartz IV werden heute aber tatsächlich 34 Euro gezahlt. Laut Studie ist das „deutlich mehr Geld“ als „mit den Zielen der Sozialhilfe vereinbar“. Nicht notwendig seien z. B. ein Regenschirm und ein Anzug.
Auf diesen wissenschaftlich-widerlichen Quatsch gibt es nun eine, wie ich finde, durchaus bemerkenswerte Reaktion, deren Ausgang die Alltäglichen Wahrheiten verfolgen werden. Der Betreiber des Blogs “Notizen aus der Provinz” hat eine Strafanzeige erstellt, die ich hier doch mal veröffentliche, weil sie die Sache wunderbar auf den Punkt bringt:
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Hiermit zeige ich Herrn Prof. Dr. Friedrich Thießen
lehrend an der TU Chemnitz
wegen Volksverhetzung nach §130 (Abs. 2, Satz 1 des Strafgesetzbuches) an.
Begründung:
Herr Prof. Dr. Thießen hat eine Studie veröffentlicht, nach der der Regelsatz für Harz IV Empfänger zwischen 132 ¤ Minimum und 278 ¤ Maximum zu liegen habe.
Mit dieser Studie wird der Eindruck erweckt, der jetzige Harz IV Satz sei völlig überhöht.Die Studie ist geeignet, die gesellschaftliche Akzeptanz von Harz IV Empfängern zu untergraben, deutlicher ausgedrückt: den Haß auf Harz IV Empfänger anzustacheln und weiter zu schüren. Harz IV Empfängern werden Bedingungen zugemutet, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Der soziale Frieden in der Bundesrepublik Deutschland wird gefährdet.
Die Studie widerspricht dem Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1, daß den Bürgern der Bundesrepublik ein Leben in Würde zusichert. Nach Artikel 2 Abs. 1 hat auch jeder das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nach Artikel 20 Abs. 1 ist die Bundesrepublik ein sozialer Bundesstaat.
Die Würde des Menschen wird in der Studie insofern verletzt, als Harz IV Empfänger als Getränk lediglich Leitungswasser (!) zur Verfügung steht.
Weiterhin ist der Hatz IV Empfänger dazu angehalten, sich die Haare wachsen zu lassen, da kein Friseurbesuch im Regelsatz enthalten ist.
Alkohol gibt es nicht einmal zu festlichen Anlässen wie z.B. Weihnachten oder Geburtstag.
Da Verhütungsmittel nicht enthalten sind, sind dem Harz IV Empfänger auch keine sexuellen Kontakte möglich.
Ein Telefon ist nicht vorgesehen, so daß Kontaktaufnahme mit anderen Menschen sehr erschwert ist.
Besuch kann der Hatz IV Empfänger ebenfalls nicht haben, es sei denn dieser bringt eigenes Besteck und Geschirr mit.
Falls der Harz IV Empfänger einmal eingeladen sein sollte, ist er nicht in der Lage ein Geschenk mitzubringen und ist somit vom sozialen Leben ausgeschlossen.
Dem Harz IV Empfänger ist also kein Leben in Würde möglich, auch hat er keinerlei Möglichkeit, seine Persönlichkeit auch nur ansatzsweise zu verwirklichen. Ein Staat, der dies seinen Bürgern zumuteten würde, handelt nicht im Sinne des Grundgesetztes als Sozialstaat.
Auch Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wäre verletzt, da das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Anbetracht von 6,9¤ im Monat für Artikel aus der Apotheke, Brillengläser und Zuzahlungen in Gefahr wäre. Wäre der Harz IV Empfänger krank und auf eine kostenpflichtige Einkaufshilfe angewiesen, würde er bei diesem knapp bemessenen Satz schlicht verhungern, was eine Gefahr für sein Leben darstellt.
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert ... Karl Marx ist tot, Einstein ist tot, und mir ist auch schon ganz schlecht ... *** Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben... ***
Irgenwie schon ziemlich traurig, was manche "führenden Köpfe" unserer Gesellschaft sich so leisten... Auf jeden Fall hat der Herr Professoor sich die Strafanzeige verdient - auch wenn er die eventuellen Tagesätze dann wahrscheinlich aus der Portokasse bezahlt...
---- Liebe Grüße von Martin
....man lebt nur einmal - probiers's aus.... ....übrigens: Tippfehler sind Ausdruck meines persönlichen Stiles man könnte es aber auch künstlerische Freiheit nennen....
mich macht das sowas von wütend.... dieser durchgeknallte Sesselfurzer....
Hat der Typ schon mal was von Menschenwürde gehört..... und wie er sich mit 68 Euro im Monat ausgewogen und gesund ernährt, das soll er mir mal vormachen.... ich mach da nämlich was falsch... ich verbrauche ein Vielfaches dieses Betrages für unserer Ernährung.
Nach Art. 20 des Grundgesetztes ist die Bundesrepublik ein Sozialstaat. Dieses Staatsziel ist unveränderlich den es wir durch die sog. Ewigkeitsklausel geschützt, wonach der betreffende Grundgesetzartikel nicht verändert werden kann. ( Hat er durch seine Äusserung aber schon getan! )Art. 20 besagt, das der Staat die Aufgabe hat, das gesundheitliche Wohl der Bürger zu schützen und angemessen sicherzustellen hat. Kann sich ein Hartz IV Empfänger gesundheitlich schützen, bei dem was Herr ( Prof. ??????? ) da vorgegeben hat. Nein kann er nicht! Thomas
Zitat von TurboAls ich seine Theorie das erste mal gehört habe, ging mir fast die Hutschnur hoch.
Dieser Mensch verdient Tausende im Monat und verbreitet so ein Blödsinn
Im Moment ist er erst einmal untergetaucht, weil er so viele Drohungen erhalten hat.
Das ging mir genauso Spannend finde ich jetzt vor Allem die Frage, ob die Strafanzeige durchdringt - denn dann kämen auch einige Herren von der SPD in Schwulitäten
---- Liebe Grüße von Martin
....man lebt nur einmal - probiers's aus.... ....übrigens: Tippfehler sind Ausdruck meines persönlichen Stiles man könnte es aber auch künstlerische Freiheit nennen....