werden die Sätze für die häusliche und stationäre Pflege im Schnitt um vier Prozent erhöht. Wer einen Pflegedienst daheim beschäftigt, erhält in Pflegestufe I künftig 468 statt 450 Euro. In den Stufen II und III sind es 1144 statt 1100 beziehungsweise 1612 statt 1550 Euro. Für Pflegebedürftige, die von Verwandten oder Freunden versorgt werden, erhöht sich das Pflegegeld: In Stufe I werden künftig 244 Euro fällig (bislang 235), in Stufe II und III steigen die Leistungen auf 458 beziehungsweise 728 Euro. Bislang sind es 440 beziehungsweise 700 Euro. Für Pflegebedürftige in Heimen erhöhen sich die Sätze in Stufe I auf 1064 Euro (bislang 1023), in Stufe II auf 1330 Euro (1279) und in Stufe III auf 1612 Euro (1550). In besonderen Härtefällen sind es 1995 Euro statt bislang 1918 Euro.
Verhinderungspflege Wenn pflegende Angehörige eine „Auszeit“ etwa wegen Urlaub oder Krankheit benötigen, können sie eine andere Person mit der Betreuung beauftragen, deren Bezahlung die Pflegekasse trägt. Künftig wird der Zeitrahmen dafür auf bis zu sechs Wochen pro Jahr ausgeweitet. Außerdem steigt die Vergütung für die Ersatzpflegekraft von 1550 auf bis zu 1612 Euro.
Zusätzliche Leistungen Künftig können alle Pflegebedürftigen „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ in Anspruch nehmen. Dafür erstattet die Kasse 104 Euro. Bislang steht diese Leistung nur Demenzkranken zu.
Wohnumfeld Wer seine Unterkunft wegen Pflegebedürftigkeit zum Beispiel mit einem Treppenlift ausstattet oder einem behindertengerechten Bad, kann bislang bis zu 2500 Euro von der Pflegekasse beanspruchen. Künftig soll der Zuschuss auf 4000 Euro steigen.
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben
Aufbauend darauf hat die Pflegeeinrichtung, in der sich mein Schwiegervater befindet, schon zum 1.12.2014 die Preise erhöht. Was bringt also die Erhöhung dem Betroffenen ? Nichts......