in den AGB VERSTECKTE Kostenfallen überlesen ? - und Rechnung erhalten.
Überweise nichts! Meistens - fast immer - kommt es zu keinem rechtsgültigen Vertrag, der zur Zahlung verpflichtet. Sie können nach deutschem Recht gar nicht durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihrem Widerrufsrecht zurücktreten, wie es das Unternehmen behauptet.
Legen Sie direkt nach Erhalt einer Rechnung Widerspruch ein, am besten mit dem Abwehrbrief der Verbraucherzentrale (siehe rechts) und lassen Sie sich den Empfang des Briefes per Einschreiben mit Rückschein bestätigen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Die Mahnungen werden härter, es wird mit Anwalt und Inkassobüro gedroht, aber vor Gericht könnten die Unternehmen ihre Forderungen niemals durchsetzen - und das wissen sie auch. Selbst wenn nur jeder Zehnte aus Angst überweist, lohnt sich die Methode für die Unternehmen.
hier ein Musterbrief - im Anhang zum Downloaden
Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......................... verlangen Sie von mir die Zahlung von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung.
Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Sie trifft insoweit die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.
Weiter war Ihr Internetauftritt so gestaltet, dass der Preishinweis versteckt war. Es hatte den Anschein als handle es sich um eine kostenlose Leistung. Auch die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft.
Rein vorsorglich fechte ich daher den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ergänzend erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos.
Ich fordere Sie auf, von weiteren Drohschreiben denen jedwede Grundlage fehlt, Abstand zu nehmen. Ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Lud
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Keine Rechte
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert ... Karl Marx ist tot, Einstein ist tot, und mir ist auch schon ganz schlecht ... *** Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben... ***