In den Polizeiberichten liest man seit mehreren Jahren – zuletzt aber verstärkt -, dass scheinbar verschlossene Fahrzeuge ausgeräumt werden und so Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Laptops u.a. gestohlen werden, ohne dass sich Einbruchspuren an den Fahrzeugen nachweisen lassen. Teure Fahrzeuge werden auf diese Art sogar später in Betrieb gesetzt und gestohlen. Eigentlich sollte man nichts sichtbar im Fahrzeug liegen lassen. Der Grund liegt beim sog. Jammer (sprich: tschämmer), welcher das Verschließen von Autotüren mittels Fernsteuerung verhindert.
Während früher solche per Funk übertragene Schließbefehle abgefangen und mittels „Kopie“ während der Abwesenheit des Fahrzeuglenkers (z.B. während eines Besuches im Restaurant oder Shoppingcenter) dann das Auto geöffnet wurde, verwenden manche Gauner seit einigen Jahren eine andere Methode. Dazu wird aus einiger Entfernung ein starkes Dauersignal mit der gleichen Frequenz (433 MHz) wie der „Funkschlüssel“ gesendet. Wenn dann der Fahrzeugbesitzer mittels seiner Fernsteuerung den Schließbefehl inklusive Code erteilt, wird dieser vom Auto nicht mehr erkannt und das Fahrzeug bleibt schlussendlich unverschlossen. Es wird daher dringend empfohlen, entweder nach dem Drücken auf die Ferntaste manuell zu prüfen, ob die Türen (es genügt eine Türe zur Probe) tatsächlich verschlossen sind oder man beobachtet, ob das Fahrzeug einen Schließlaut sowie die Bestätigung mittels Blinklichter anzeigt.
Die Autohersteller sind gefordert, diesem Missbrauch einen Riegel durch bessere Systeme abzustellen. Leider sind die genannten Jammer sogar im Internet um zirka 100 € frei verfügbar bzw. es gibt Anleitungen, wie man ein billiges Walkie-Talkie einfach für solche kriminellen Zwecke umbauen kann. Diese Jammer haben nichts mit den von manchen Zeitgenossen verwendeten Handy-Störsendern zu tun, welche störendes Telefonieren in den Öffis verhindern sollen. Die Verwendung beider Gerätearten sind natürlich illegal.