Sehr oft kommt die Frage auf -bei uns momentan in der Familie- , was ist, wenn der Mann stirbt, wieviel Witwenrente bekommt die hinterbliebene Ehefrau.
Man unterscheidet zwischen "altem" und "neuem" Recht.
Wer das alte Recht für sich in Anspruch nehmen kann, muß vor dem 1.1.2002 geheiratet haben und die Witwe muß vor dem 2.1.62 geboren sein.
Nach diesem Recht bekommt die Witwe 60 % der Rente des Verstorbenen. Hat sie allerdings ein eigenes Einkommen, muß sie sich gegebenenfalls Abzüge gefallen lassen. Sie hat einen Freibetrag von 771,14. Von dem diesen Betrag übersteigende Einkommen werden 40 % errechnet. Dieser Betrag wird dann von der Witwenrente abgezogen.
Ein Beispiel: Die Witwe hat 1000 Euro eigenes Einkommen. Hier werden 40 % von 228,86 = 91,54 von der ihr zustehenden Witwenrente abgezogen.
.....und dann sollte man bereits ein Jahr verheiratet sein, um überhaupt Anspruch zu haben. Also mal schnell heiraten, wenn der "Olle" am Abnippeln ist, da haste Pech. LG dagi (seit 26 Jahre Witwe also Profi)
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Viele Witwen (und auch Witwer) leben nach dem Tod des mit ihr/ihm verheirateten Ehegesponses in einer neuen Partnerschaft (ohne Standesamt!), damit die Renten - manchmal sogar drei oder vier! - von beiden "Überlebenden" weiterhin in vollen Zügen genossen werden können. Allerdings gibt es dann beim Tod dieses "neuen Lebensabschnittpartners" für den/die Überlebende/n nichts aus der Versicherung des Verstorbenen.