hab gestern mit einem bekannten gesprochen, weil mich solche behauptungen beschäftigen. er ist sozialarbeiter und er und seine Frau bearbeiten sozialgelder für deutsche und flüchtlinge... wer was bekommt und in welcher höhe ist im sgb II geregelt und für jedermann dort nachlesbar . was sozialbezüge , kindergeld, miete und was auch immer für gelder betrifft gibt es keine unterschiede , alle , egal wieviel Kinder oder was auch immer bekommen pro Kopf und kind die absolut gleichen bezüge ,die in etwa auf hartz 4 Niveau liegen , zuzüglich natürlich Kindergeld in der aktuellen Höhe unabhängig von Hautfarbe ,Religion , herkunft oder was auch immer. die Geschichte von dem Mann mit vier frauen und zwanzig Kindern hört er momentan mindestens einmal die Woche wenn ihm irgend ein unzufriedener Vater gegenübersitzt der nichts aus seinem Leben gemacht hat und nun seinen druck irgendwo abladen möchte. und da gibts noch tausend andere Geschichten die sehr weit hergeholt sind. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
täglich geht die Sonne auf und nieder täglich weicht die Nacht dem Licht alles sieht man immer wieder nur verpumptes meistens nicht.
Nachtrag: Wie viel Geld ein Asylbewerber erhält, hängt zum einen davon ab, in welchem Lebensverhältnis er steht und wie alt er ist. Zum anderen sind die Sätze höher, wenn ein Asylbewerber sich selbst in einer Wohnung versorgt, da dann die Verpflegung in der Sammelunterkunft wegfällt. In der Erstaufnahmeeinrichtung erhält ein erwachsener alleinstehender Flüchtling lediglich 143 Euro zur Deckung persönlicher Bedürfnisse – das sogenannte Taschengeld. Zusammenlebende Partner erhalten je 129 Euro. Für ein Kind bis zu sechs Jahren gibt es im Monat 84 Euro, im Alter von 6 bis 13 Jahren sind es 92 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen 85 Euro. Leben Asylbewerber später außerhalb einer solchen Einrichtung und müssen Dinge wie Strom oder Kleidung selbst abdecken, dann erhalten Alleinstehende zusätzlich 216 Euro, Partner je 194 Euro, und ein Kind bis zu sechs Jahren 133 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren gibt es 157 Euro zusätzlich. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 198 Euro monatlich obendrauf. Der Bedarf für eine Unterkunft, Heizung und Hausrat wird zusätzlich gedeckt. Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf Sozialhilfe-Niveau zu. Damit erhält ein alleinstehender Asylbewerber dann etwa 392 Euro. Außerdem werden – wie bei Hartz-IV-Empfängern – Wohnkosten erstattet.
täglich geht die Sonne auf und nieder täglich weicht die Nacht dem Licht alles sieht man immer wieder nur verpumptes meistens nicht.