In Nordrhein-Westfalen steht im Gesetz: "Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen 1. Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbieten, 2. Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen in der Zeit von 10 bis 14 Uhr geöffnet sein." Supermärkte, Bäckereien und andere Lebensmittel-Geschäfte dürfen also in diesem Jahr öffnen - obwohl Heiligabend (24.12.2017) diesmal ein Sonntag ist.