Aus einer Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Linksfraktion hat im 2. Halbjahr 2017 der Inlandsgeheimdienst sowie das BKA 180.000 solche beim Empfänger nicht erkenntlichen SMS zu Verdächtigen gesandt, um an Handydaten mit Ortung zu gelangen. Auch bei Funkzellenabfragen sei die Überwachung ausgedehnt worden. Der Netzbetreiber gibt dabei auf Anfrage alle Handynummern heraus, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. -
Dazu werden auch sog. IMSI-Catcher eingesetzt, welche eine Funkzelle vortäuschen und so schneller zu den gewünschten Daten zu gelangen. Diese wurden 2015 nur einmal, aber vergangenes Jahr in der Republik schon 376-mal eingesetzt. Damit ist auch das Abhören von Telefongesprächen möglich und davon wird auch schon Gebrauch gemacht.
Neben den Behörden verwenden leider auch Kriminelle die nun schon preiswert erhältlichen IMSI-Geräte. Ein Endgerät registriert sich in einem GSM-Netz mit drei Kennziffern: Der IMEI (für das Gerät selbst), der IMSI (aus der SIM-Karte) und mit einem geheimen Schlüssel, der auf der SIM-Karte hinterlegt ist. Das Netz teilt dann noch eine Temporäre Mobile Subscriber Identity (TMSI) zu. Die Authentifizierung ist aber leider eine Einbahnstraße: Es ist nicht vorgesehen, dass das Endgerät überprüft, ob das GSM-Netz echt ist. Diese Geräte haben aber noch viele Schwächen, helfen aber trotzdem schon den Behörden (und auch den Kriminellen) ihre Ziele zu erreichen.
Nicht vergessen: immer eingeschaltete Mobiltelefone haben ständig eine Verbindung zum stärksten Sender der jeweiligen Funkzelle und identifizieren sich auch alle paar Sekunden dort. Diese Daten werden beim Provider gespeichert und auf Verlangen Behörden ausgefolgt. Ganz selten kommt es auch vor, dass durch einen Hackerangriff das Mikrophon des z.B. im Zimmer liegenden Smartphones eingeschaltet wird und damit alle im Raum geführten Gespräche überträgt. Ebenso wird bei einem eingeschaltetem Handy das sog. Bewegungsprofil gespeichert, da durch die erwähnte „Verbindung zum jeweils stärksten Sender“ (auch bei Nichtbenützung, aber eingeschaltetem Gerät!) der Weg plus Uhrzeiten festgehalten und somit auch nachverfolgt werden kann.