über den misshandelten Welpen Til hatte ich Euch einen Zeitungsausschnitt reingestellt
Nun ist die Situation so, dass der Eigentümer einen Anwalt eingeschaltet hat, um den Welpen aus der Obhut der Tierschützer zurück zu holen....das muss auf jeden Fall verhindert werden
Hierzu gibt es eine Unterschriftenaktion der Tierschützer und ich möchte Euch bitten, die Aktion zu unterstützen
haben die Tierschützer eine Onlinepetition eingerichtet die sie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft übergeben werden.
Unfassbar was mit "Til" geschehen ist - noch unfassbarer das sich der "Mensch" jetzt einen Anwalt nehmen kann und wohl auf die Herausgabe des Welpen drängen kann. DAS DARF KEINESFALLS GESCHEHEN. NotDogge e.V. wird sich mit allen gebotenen Mitteln dafür einsetzen das dieser "Mensch" Til nicht mehr zurück bekommt und sich ebenfalls für ein Tierhalteverbot stark machen. Strafrechtlich liegt hier mindesten eine Straftat nach den Paragraphen §17 2a und b TierschG handelt es sich hier sicher. Schon allein im Sinne der § 5(1) und 6(1) und damit greifen dann auch mindestens die Paragrafen §12(5) und 16a (2 und 3). Unterstützen auch Sie uns und den Tierschutzverein Demmin mit ihrem Engagement.
Bei allen Stübis, die sich an der Aktion beteiligen, bedanke ich mich ganz herzlich
Eigene Wege sind schwer zu beschreiben....sie entstehen ja erst beim Gehen