ZitatDer Gesetzgeber hat es mit einem Kniff auch Vollrentnern möglich gemacht, sich für die Pflegearbeit mit einer nachträglichen deutlichen Rentenerhöhung belohnen zu lassen. Dazu lässt sich der Vollzeitrentner für die Pflegezeit zum 99-Prozent-Teilzeitrentner zurückstufen und verzichtet während der Pflege auf 1 Prozent seiner Rente. Dann können Senioren als Erwerbstätige für die Pflege von der Pflegekasse Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommen. Ist die Pflegezeit zu Ende, bekommt der Pflegende anschließend deutlich mehr Rente ausgezahlt - bis zu 30 Euro mehr Rente pro Pflegejahr. Und das eine Prozent natürlich auch wieder. Das ist etwas kompliziert, aber die Rentenversicherung berät Interessierte dabei.
Der Kniff mit der 99-Prozent-Teilrente ist viel zu wenigen Seniorinnen und Senioren bekannt. Bei der HEK zum Beispiel musste zuletzt fast jeder dritte Antrag auf Rentenpunkte für die Pflege abgelehnt werden, weil sie von Vollrentnern gestellt wurden, erfuhr ich diese Woche.
Prozente gibts im Baumarkt , ich bin wirtschaftlicher totalschaden mit nem GDB von 100. meine Frau hat nicht so wahnsinnig Arbeitsjahre gesammelt und arbeitet erst seit sie mich Pflegt und macht grad sogar noch ne Ausbildung um das Maximum aufzuholen. das sie erst ,meine Mutter, und jetzt mich pflegt hat sich doch merklich auf die zu erwartende Rente ausgewirkt . was sie jetzt aktuell interessiert wieviel Witwenrente sie wohl bekommt wenn sie mich mit der Bratpfanne züchtigt und ungünstig treffen würde , da ich ja erwerbsminderungsrente beziehe, also obs davondann auch ,die hälfte gibt ,wie bei der Altersrente, wenn ich einen natürlichen Abschied nehme .