Immer wieder hört man den Begriff „eheliche Pflichten“. Die allermeisten denken dabei wohl zuerst an den ehelichen Beischlaf. Aber ist dieser tatsächlich eine Pflicht? Und wie oft? Was gehört laut Gesetz überhaupt zu den ehelichen Pflichten?
Obwohl viele glauben, die ehelichen Pflichten seien ein Märchen aus vergangenen Zeiten, gibt es sie wirklich. Vom Beischlaf über die Kindererziehung bis zum Hausputz: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Ehepartner zu so einigem – mancher Mythos ist heutzutage allerdings tatsächlich Quatsch.
Grundlage der ehelichen Pflichten ist § 1353 BGB. Dort steht: „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.“ Was hier noch etwas schwammig klingt, wird durch weitere Gesetze konkretisiert. Manches davon ist wirklich überraschend. Hier sind 8 Beispiele:
Ehelicher Beischlaf: Wie oft?
Der Sex in der Ehe ist juristisch ein umstrittenes Thema. Einerseits gehört der Beischlaf in den Augen der Richter zur ehelichen Lebensgemeinschaft dazu. Noch im Jahr 1999 wurde einer Frau nach der Scheidung der Unterhalt gekürzt, weil sie sich ihrem damaligen Gatten drei Jahre lang verweigert hatte.
Andererseits kann der Beischlaf nicht eingeklagt werden – es erfüllt sogar (zum Glück!) den Straftatbestand der Vergewaltigung, wenn man seinen Ehepartner gegen seinen Willen zum Sex zwingt! Die Frage, wie oft man Sex haben muss, um den ehelichen Pflichten zu genügen, ist somit hinfällig.
Recht auf Kinder?
Heute gilt Nachwuchs nicht mehr als Hauptzweck der Ehe. Kein Ehepartner hat also Anspruch auf ein Kind. Allerdings sind Ehepartner dazu verpflichtet, sich an gemeinsame Vereinbarungen zu halten. Wer also heimlich eine Schwangerschaft herbeiführt oder verhindert, obwohl dies anders ausgemacht war, verletzt die ehelichen Pflichten.
Im Falle einer Scheidung kann es dann zu Abstrichen bei der Unterhaltspflicht kommen – allerdings nur in Bezug auf den Ehepartner. Ein möglicherweise ungewolltes Kind hat immer den vollen Anspruch auf Unterhalt.
Fremdgehen erlaubt?
Die Ehepartner sind zur Treue verpflichtet. Es sei denn, es wurden andere Abmachungen getroffen. Wer sich auf eine offene Ehe einlässt, sollte dies jedoch besser schriftlich festhalten.
Das hätte ich mal 10 Jahre früher wissen sollen... nee quatsch... In meinen Augen ist der ganze Gesetzesquatsch mittlerweile ja wohl von Gestern und out! Die ganzen query Beziehungen und was zum Teufel noch lassen sich damit eh nicht regulieren und die Inninneninnennnnn... haben heutzutage ganz andere Rechte, auch Pflichten in meinen Augen und eine völlig ander soziale Kompetenz und Akzeptanz wie noch in den 60ern und 70ern... und das ist gut so! Wer heiratet sollte sich im klaren sein was er da tut und das Ganze nach menschlichen, ethischen, logischen... und meinetwegen auch religiösen Regeln und Gesichtspunkten ausgestalten. Dann braucht es nicht großartig Gesetze um alles zu regeln, nur in wirklich krassen Fällen wenn es um Schikane, Vergewaltigung oder noch schlimmeres geht! Wie oft wer mit wem im Bett zu liegen hat geht die Justiz ja nun wirklich nix an!