Restaurantbesuche werden ab dem 1. Januar teurer. Denn der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen läuft aus. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Ab dem 1. Januar steigt der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wieder an – von aktuell 7 auf dann 19 Prozent. Restaurantbesucher:innen müssen damit rechnen, dass die Rechnung in ihrem Lieblingslokal deswegen künftig höher ausfällt. Wer allerdings nicht zwingend das Ambiente, sondern vor allem das gute Essen sucht, kann das Lieblingsgericht weiterhin mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer bekommen.
Denn der ermäßigte Satz gilt weiterhin auf Speisen, die entweder für den Verzehr unterwegs mitgenommen, an einem behelfsmäßigen Imbisstisch vor dem Laden verzehrt oder nach Hause bestellt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Von der Regelung sind lediglich Luxusprodukte wie Hummer oder Kaviar ausgenommen.
Sobald ein Gast eine Serviceleistung des Restaurants – zum Beispiel die Sitzmöglichkeiten oder die Bedienung durch Kellner:innen – in Anspruch nimmt, profitiert er nicht mehr vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Dann muss das Restaurant die vollen 19 Prozent in Rechnung stellen.
Da könnte ja auch mal jemand auf die Idee kommen und fragen, ob sie damals bei der Herabsenkung der Mehrwertsteuer auch ihre Preise gesenkt hätten!? Ob sie bei Verkauf außer Haus auch wirklich nur die herabgesetzte Mwst berechnen, das werde ich demnächst einmal testen.
Woran ich mich aber auch noch sehr gut erinnern kann, ist damals die Umstellung von DM auf €, die teilweise 1 zu 1 erfolgte. Eine alte Speisekarte wollte man mir seinerzeit leider nicht aushändigen....
Auch wenn der Steuersatz steigt, bei unserem Griechen-Restaurant, welches ein netter Türke betreibt, bleiben die Preise für uns Kunden die gleichen. Keinen Cent teuer, wobei es dort auch nie billig war.