ab dem 01.07.25 Der Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird zu einem „gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst (§42a SGB XI). Dieser beträgt dann 3.539 Euro und kann sowohl für die Ersatzpflege im häuslichen Umfeld als auch für die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung eingesetzt werden.
Zitat:ab dem 01.07.25 Der Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird zu einem „gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst (§42a SGB XI). Dieser beträgt dann 3.539 Euro und kann sowohl für die Ersatzpflege im häuslichen Umfeld als auch für die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung eingesetzt werden.
mag sein das dies allgemein so ist, hattest du ja schon erwähnt das deine Kasse da keine Probleme macht . ich bin bei der DAK und die weigert sich seit Jahren mir die Ersatzplege im häuslichen Umfeld auszuzahlen . die behaupten beharrlich das ich eine beanspruchte Kurzeitpflegeeinrichtung benennen muss und die nur an diese direkt zahlen. den genauen Wortlaut der Antwort hab ich jetzt nicht parat .
wenn mich etwas ärgert verbrenne ich das im Ofen und füge dem Schreiben vorher noch Schmerzen zu.
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ab dem ersten siebten? ich dachte direkt ab 01Jan25? Schweinebande . ich hab bislang immer direkt für Januar die Verhinderungspflege geschrieben ,weil die DAK das zwar einigermaßen zügig bearbeitet, die Auszahlung dauert bei denen aber Monate . da ich Geldgeil bin gehe ich dr Sachbearbeitung dann in regelmäßigen Abständen auf den Puffer ,obwohl ich deren Ausreden, hoher Krankenstand ja kenne . die sind bei ihren Ausreden da wenig kreativ u8nd geht denen am Arsch vorbei das ich die Verhinderungspflege vorgestreckt habe, was ich schon mal grundsätzlich ne Frechheit finde und nun jedes Jahr Hunger Leiden muss bis die Zahlen . vielleicht drücke ich diesmal noch ein paar Tränen auf die Anfrage zum Sachstand.
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