Die Verhinderungspflege wird von bisher 1.612 Euro auf 1.685 Euro pro Jahr erhöht. Die Kurzzeitpflege steigt von 1.774 Euro auf 1.854 Euro pro Jahr.
Die Verhinderungspflege wird außerdem flexibler gestaltet. Es können bis zu 843 Euro der Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Dadurch stehen insgesamt bis zu 2.528 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können im Kalenderjahr bis zu 843 Euro des noch nicht in Anspruch genommenen Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen dann bis zu 2.528 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2025 ist eine 100-prozentige Übertragung des Budgets der Kurzzeitpflege auf das Budget der Verhinderungspflege möglich. Dann stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.