Neben der Kurzzeitpflege, die Bedürftige bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch nehmen können, steht Pflegebedürftigen der zusätzlich eine sogenannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege zu. Der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gestaltet sich wie folgt:
Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege wird Verhinderungspflege zu Hause geleistet. Dabei werden Sie als pflegender Angehöriger durch eine Ersatzperson vertreten, die entweder tage- oder stundenweise angefordert werden kann. Dafür kommen Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte in Frage. Die Kurzzeitpflege ist zu Hause nicht möglich. Verhinderungspflege wird im Gegensatz zur Kurzzeitpflege bis zu sechs Wochen im Jahr bezuschusst, dafür gibt es einen Pauschalbetrag von 1.612 Euro. Anders als bei der Kurzzeitpflege wird Verhinderungspflege nur gewährt, wenn Sie als Pflegender davor bereits sechs Monate im Einsatz waren. Wird die Verhinderungspflege von Verwandten ersten und zweiten Grades übernommen, zahlen die Pflegekassen maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes aus. Geht die Ersatzpflege mit Verdienstausfällen einher, gibt es bis zu 1.612 Euro.
letztes Jahr konnte ich noch 806€ für die Kurzzeitpflege zu hause beanspruchen . (zusätzlich zu den 1612) dieses Jahr hat mir die Kasse einen Strich durch die Rechnung gemacht und zahlt nur bei unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung ! ich bekomme nur die 1612€ :-(Jahrelang ging es problemlos und nun hat man klamheimlich und in aller Stille mal dieBedingungen geändert mal gut das ich das gleich am Jahresanfang bemerkt habe , bzw den ablehnenden Bescheid bekommen hab , weil das nun mitlerweile seit einigen Jahren immer problemlos geklappt hat . da wird ständig von Erleichterungen für Pflegende Angehörige geredet und dann kommt da so eine Überraschung aus dem dunklen keller ooch menno. ich bin mal gespannt wieviel Wochen die DAK diesmal vertrödelt um mir das Geld(welches mir zusteht ) zu überweisen (die Quittung ist heute abgeschickt ) das ist nicht nur bei der DAK geändert, sondern nach meinen rechergen bei allen Kassen
Dieses Thema werde ich wahrscheinlich morgen beantworten können oder genaueres drüber sagen können , da ich wegen dem Ausfall meiner Frau auch beantragen muß . Beim letzten Mal wurde nach Aussage meiner Kasse , ein Guthaben angegeben , was ich noch ausschöpfen könne . Mal sehen was die nun sagen