"Offensichtlich rechtswidrig online gestellt ist eine Datei nur, wenn es für jeden Nutzer ohne weiteres erkennbar ist, dass der Uploader nicht das Recht hatte, sie online zu stellen. Man wird in den meisten Fällen davon ausgehen können, dass die eigentlichen Rechteinhaber von Filmen oder Fernsehserien (u. Bildern u. Musik) ihre Inhalte nicht auf Rapidshare oder Megaupload zur Verfügung stellen oder es anderen erlauben, diese hierüber zu verbreiten. In diesen Fällen darf man die Dateien auch nicht herunterladen."