Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben:
• taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
• Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuer-kannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.
Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:
• Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behin-derung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
• hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
• behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Man hat auch an die kleinen Gewerbetreibenden gedacht. Ich musste bisher mein Autoradio, das Radio im Büro und auch einen eventuellen Feernseher separat anmelden.
Künftig zahle ich nur pauschal 5,99, dürfte bis zu acht Mitarbeiter haben.