Gutachten der Bundesanwaltschaft: Keine Rechtsgrundlage für Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Von Andre Meister | Veröffentlicht am: 23.01.2013 um 13:12h | 6 Responses
Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung darf derzeit nicht eingesetzt werden, da es keine erforderliche Rechtsgrundlage gibt. Das ist das Fazit einer rechtlichen Analyse des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die wir hier veröffentlichen. Die Infiltration eines Rechners per Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme.
Im Dezember berichteten wir über eine Antwort der Bundesregierung zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Dort stand unter anderem, dass der Generalbundesanwalt den Einsatz von Staatstrojanern für illegal hält. Dieses Gutachten wollten wir haben und stellten eine Anfrage bei FragDenStaat.de. Heute kam die Antwort und das Gutachten: Rechtliche Zulässigkeit der sogenannten „Quellen-TKÜ“ (PDF).
Problematisch ist, dass sich die Bundesregierung dieser Rechtsauffassung nicht eindeutig anschließt. Zwar sieht man “gewichtige Gründe” für die Entscheidung, trotzdem stoppt man diese illegale Überwachungsmethode nicht.