Wenn der Pflegende mal Pause braucht Von Thomas Samboll
Wer einen Angehörigen pflegt, ist oft hohen Belastungen ausgesetzt. Kaum bekannt ist, dass man sich auch durchaus mal eine Auszeit gönnen kann. Laut Gesetz haben pflegende Angehörige sogar ein Recht auf Entlastung. Die kann zum Beispiel in Form der so genannten "Verhinderungspflege" erfolgen.
Was ist Verhinderungspflege? Verhinderungspflege heißt: Man sucht sich eine Vertretung für die Zeit, in der man vielleicht einmal wieder ins Kino oder ins Theater gehen möchte, einen eigenen Arzttermin wahrnehmen muss, krank ist oder einfach mal ein paar Tage verreisen möchte. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für diese Ersatzkraft für maximal 28 Tage und bis zu 1.550 Euro jährlich.
Was sind die Bedingungen? Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse ist, dass der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderungspflege schon mindestens ein halbes Jahr in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.
Wer kann vertreten? Ersatzpflegeperson kann im Prinzip jeder werden, der geeignet ist: Nachbarn, Bekannte, Onkel, Tanten, ein Pflegedienst usw. Auch nahe Angehörige können die Vertretung übernehmen. Dann gibt es aber eine besondere Kostenregelung: Die Kasse zahlt je nach Pflegestufe maximal einen bestimmten Betrag, der in etwa der Höhe des monatlichen Pflegegeldes entspricht. In Pflegestufe 1 sind das zum Beispiel 235 Euro. Dafür können nahe Angehörige Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend machen. Alle anderen Personen erhalten bei tageweiser Verhinderungspflege maximal 1.550 Euro für 28 Betreuungstage jährlich. Wichtig: Wird die Verhinderungspflege tageweise in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige normalerweise erhält, in der entsprechenden Zeit gekürzt.
Verhinderungspflege auch stundenweise möglich Ein ganzer Tag wird berechnet, wenn die Ersatzpflege 8 Stunden pro Tag überschreitet. Bleibt der Bedarf darunter, kann auch ein Stundenlohn vereinbart werden. Einigt man sich zum Beispiel mit der Nachbarin auf einen Stundensatz von 15 Euro, würde die Verhinderungspflege an gut 100 Stunden im Jahr in Anspruch genommen werden können, je nach individuellem Bedarf. Eine Anrechnung auf das 28-Tage-Limit findet nicht statt. Weiterer Vorteil: Bei der stundenweisen Inanspruchnahme wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.
Wie beantragt man Verhinderungspflege? Wie genau der Antrag gestellt werden muss (formlos oder mit speziellem Formular) kann man durch einen Anruf bei der Pflegekasse erfahren. Antragsteller ist der Pflegebedürftige. In der Regel sollte der Antrag vor der Verhinderung der Pflegekraft gestellt werden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfällen oder Erkrankungen ist dies auch im Nachhinein möglich. Wichtig: Auf die Kostenerstattung bei Verhinderungspflege gibt es einen Rechtsanspruch, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Auch eine Entlastung: Die Kurzzeitpflege Eine weitere Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige ist die Kurzzeitpflege. Wenn beispielsweise die Ersatzpflege nicht in häuslicher Umgebung erfolgen kann, gibt es die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige für maximal 28 Tage pro Jahr stationär in einem Pflege- oder Seniorenheim aufgenommen wird. Auch hierfür steht maximal 1.550 Euro im Jahr zur Verfügung.