ZitatDer Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. (BSG, Az. 3 RK 12/96)
die zahlen aber eine so lächerlich Kleine pauschale so das ich mir nicht die Mühe gemacht habe das Formular auszufüllen,geschweige denn in die Post zu werfen.Die möchten den Minnistromverbrauch des cpap Gerätes auch noch schriftlich bestätigt haben. auf Anruf beim Hersteller wurden mir die benötigten Leistungsdaten zwar durchgesagt. telefonische durchsage reicht der DAK aber nicht.also hab ichs gelassen und mich beim Rollstuhl erst gar nicht bemüht ich hab auch so genug Scheiße über die ich mich ärgern muss. genau darauf spekulieren die wohl auch bei der KK
täglich geht die Sonne auf und nieder täglich weicht die Nacht dem Licht alles sieht man immer wieder nur verpumptes meistens nicht.
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hi luddy - danke für die info , wir haben alls scho durch u. genehmigt bekommen damals also bei uns rechnet sich das schon ein klein wenig - millionär wird man zwar net , aber verlußt haben wir auch keinen so grossen !! " kleinvieh macht auch mist " - danke by ich