Habe ich Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren ? habe 90 Prozent G und ag und B im Ausweis trage seit einen Jahr Hörgeräte.Ich weiß nicht ob ich einen Antrag stellen soll.Das ist wieder mit viel Lauferei verbunden und bringt am Ende nichts Danke Leute im voraus
HAI MARIA : hier ist der , der noch " beschissener dran ist " wie DU ! Also WIR haben damals - meine Frau u. ich - einen letztmaligen Antrag auf Komplettbefreiung gestellt wann das war weiß ich nimmer - auf jeden Fall ist der positiv durchgegangen seitdem haben meine Frau u. ich nixxe mehr gehört u. gesehen von denen wegs GEBÜHREN !!! meine Frau wie DIR geschrieben - COPD Endstadium - 90% auch mit aG. u. B im Aus weis verzeichnet - ,.,. ich habe vom Versorgungsamt im Ausweis GdB: 70% u. auch so wie meine Patty - aG. u. B. drinnen stehen !! seitdem ist Ruhe wegs dem bei uns !!!!!! und DU hast gar 90% u. u. u. - müßtest ja auch komplett befreit sein ? versteh i net ! Am besten DU läßt DIR dass von deinem Vers. Amt nochmals schriftlich bestättigen u. reichst auch endgültig diese Papiere dort bei der GEZ ein , dann biste auf sicherer side und hast denne auch endgültig RUHE mit diesem Quatsch !! bye u. tschüssy : schlingl.
Mein Mann hat den Ausweis mit : GdB 100% , G , aG, B ,H, RF. unbefristete Gültigkeit ! Wir müssen aber trotzdem 17,49 € im Vierteljahr bezahlen. Wieso eigentlich ? Was habe ich bei der Antragstellung da falch gemacht ?
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder die Ermäßigung muss beim "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" (früher: Gebühreneinzugszentrale GEZ) beantragt werden. Der Beitragsservice besteht aus einer zentralen Servicestelle in Köln und regionalen Servicestellen bei den Landesrundfunkanstalten.
@ginasi Es gibt nicht nur Befreiungen, sondern auch Ermäßigungen. Dies hängt von den persönlichen Umständen des Antragstellers ab und wird dann von der Behörde entschieden.
Danke Euch ! Weiß jetzt auch was wir falsch gemacht haben. Bild entfernt (keine Rechte) Hilfe zur Pflege ist doch das Pflegegeld gemeint oder ?
Pflegestufe bzw.Pflegegrad ist auch ausschlaggebend.(Pflegebedürftigkeit nach §267 Abs.2.......usw ) Mein Mann hat Pflegegrad 4. Na ja, dumm gelaufen.( 5 Jahre bezahlt.) Muß jetzt neuen Antrag stellen.
Hilfe zur Pflege ist NICHT das Pflegegeld der Pflegekasse gemeint, sondern Leistungen vom SOZIALAMT. (Härtefälle)
Wer bisher aufgrund des Merkmals RF im Ausweis ganz befreit war, zahlt ab 2013 (Änderung der Rundfunggeb.in Beitrag pro Wohnung) die verminderte Gebühr. (17,49 =1/3 des normalen Beitrags.) Somit ist es rechtens, daß wir 17,49 pro Quartal zahlen müssen.
% hast du schon mal nicht, sondern einen GDB von 80. um die Rundfunkbefreiung zu bekommen müsstest du gehörlosoder Blind imSchwerbehindertenausweis haben die völlige Rundfunkgebührenbefrwiung bei Schwerbehinderung ist eine Stammtischente welche sich hartnäckig hält aber so gut wie niemand bekommt mit dem Merkzeichen RF bekommst du eine ermäßigung der Gebühren .viele meinen RF steht für Rollstuhlfahrer, das ist aber QuatschGehbehinderte bekommen keine Ermäßigung der rundfunkgebühren und ne Befreiung schon leider zweimal nicht.
es gibt viele wege ins Glück, aber der erste Schritt ist immer aufhören zu jammern.