Zu den heute hier eingestellten zwei Videos mit diversen Straßenunfällen:
Über die Verwendung von Dashcams (Armaturenbrett-Kameras) wurde hier schon mehrmals geschrieben. Gerade im heutigen Russland – wo alle hier gezeigten Aufnahmen kommen – gehört so ein Aufzeichnungsgerät zu fast jedem Neuwagen, damit man bei unverschuldeten Unfällen gegenüber den oft nicht ganz korrekten Behörden ein Beweismittel vorlegen kann. Leider sind dort – internationalen Statistiken entsprechend – im Vergleich zur Bevölkerungszahl - sehr viele, auch schwere Unfälle zu verzeichnen, wobei die bekannten Ursachen (wie zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand, ständiges linksfahren, rechts überholen, exreme Wetterbedingungen und andere Verkehrsregeln missachtet werden) dafür verantwortlich sind.
In DACH *) ist die Verwendung sowie Beweisführung mit solchen Geräten rechtlich sehr problematisch, da es dafür keine modernen gesetzlichen Vorschriften gibt. So ist es z.B. schon geschehen, dass ein der Behörde zur Verfügung gestelltes privates Video als Beweismittel letztlich dem Beweisenden ein Strafverfahren eingebracht hat. Dabei beruft sich die Behörde bzw. das Gericht auf den nun schon überall strapazierten Datenschutz, welcher es verbietet, dass personenbezogene Daten (dazu gehören auch mensschliche Gesichter sowie Fahrzeugkennzeichen) von anderen Personen ohne deren Einwilligung nicht der Öffentlichkeit (also dem Gericht, auch nicht im WWW) bekanntgemacht werden dürfen. Nur die Polizei ist berechtigt, solche Aufnahmen zu machen und zu verwerten.
Man könnte aber um eine Genehmigung ansuchen, wobei dann sogar geprüft wird, ob bei der Montage am Armaturenbrett nicht die Sicht beeinträchtigt wird. Meist werden solche Ansuchen aber mangels triftiger Gründe abgelehnt. In CH sollte man überhaupt kein solches Gerät verwenden, denn neben der verlustbringenden Konfiskation kommen noch sehr hohe Strafen – wie bei illegaler Montage von Radar-/Laser-Warngeräten - dazu. Auch in D und besonders in A trägt der Verwender ein sehr hohes Risiko zur Bestrafung. Aber es gibt nun schon Navigationsgeräte mit eingebauter Dashcam, da kann man zumindest für private Zwecke ungehindert Reiseaufnahmen machen und zuhause im Familienkreis vorführen. Andere europäische Länder sind da schon fortgeschrittener, so wird oft sogar so eine Installation empfohlen. In Großbritannien gibt es sogar Fahrzeugversicherungen, wo es bei Verwendung einer Dashcam einen Prämenrabatt gibt.
*) dies ist die nun beliebte Abkürzung für Deutschland, Österreich und Schweiz nach deren Länderkennzeichen.