Die Verwendung von dashcams (Armaturenbrett- bzw. Windschutzscheibenkameras) sowie nun auch Helmkameras bei Zweiradfahrern ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Auch Sequenzen von fix installierten Überwachungskameras werden hier gezeigt. Vor allem wird bei Verwendung solcher Kameras immer wieder der Datenschutz genannt, wo persönliche Informationen (z.B. erkennbare Gesichter, Kennzeichen) nicht - z.B. im Internet – veröffentlicht werden dürfen. So können diese als Beweismittel bei Strafverfahren ggfs. sogar ins Gegenteil umschlagen und damit eine Belastung der zur Verfügung gestellten Person ergeben bzw. eine Strafe nach sich ziehen.
Trotzdem sehe ich es als vorteilhaft an, wenn man zur Entlastung von möglichen Schuldzuweisungen so ein Beweismittel vorlegt. Natürlich wird niemand etwas gegen die Dokumentation einer Reise in schöner Landschaft einwenden, wenn diese nur für private Zwecke gemacht wurde. Für die Benützung in Schweden und Österreich ist generell eine behördliche Bewilligung erforderlich, von der Schweiz habe ich schon gehört, dass solche Geräte oft konfisziert worden sind.
Anders sieht es scheinbar in Russland aus, wo sich die Benützer gegenüber den Behörden zu möglicher eigener Unschuld absichern wollen, denn solche Beweise lassen sich nicht einfach durch korrupte Einflussnahmen ignorieren.
Mich wundert immer wieder, dass die russischen Straßenbenützer (auch die Fußgänger) mit dem steigenden Verkehr nicht Schritt halten und die primitivsten Verkehrsregeln (vor allem Abstandseinhaltung, Geschwindigkeit und Anpassung an die jeweiligen Straßenverhältnisse) missachten. Sind dort die Führerscheinausbildungen so mangelhaft und/oder die Strafen viel zu gering?