Achtung ! Wer heut in Bayern unterwegs ist -mit dem Auto- sollte sich vor "Raubrittern" der Neuzeit, die am Straßenrand lungern und unsere Kohle wollen, hüten.
2000 Stellen gibt es in unserem Freistaat.
"Gott mit dir, du Land der Bayern"
Noch ein kleiner Tipp für diejenigen, die in unser Nachbarland Österreich fahren. Hier dürfen Polizisten die Geschwindigkeiten, wenn sie nicht mehr als 30 km/h höher sind als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, mit bloßem Auge schätzen. Ein Opfer war im letzten Juni mein Schwiegersohn. Seitdem macht er lieber einen Umweg von mehreren Hundert Kilometer, um nach Südtirol zu gelangen. Ich fahre auch nur zum Tanken rüber, meistens nach Großgmain von Bad Reichenhall aus. Oder Kössen von Reit im Winkl aus.
Völlig unverständlich, diese Diskussion und die Behauptungen, dass in Österreich bei Übertretungen der STVO anders gestraft wird, als in Deutschland.
Wenn der Schwiegersohn von Klaus mit zusätzlich hunderten Kilometer von D über die CH nach I (Südtirol) fährt und in den genannten Ländern die Höchstgeschwindigkeit überschreitet und dabei erwischt wird, dann ist die Strafe (in CH: Busse) wesentlich höher als in A. In allen Ländern gibt es manche Tage mit von oben angeordneten sog. Schwerpunktkontrollen, so eventuell derzeit auch in Bayern.
Auf Österreichs Autobahnen gibt es stationäre uns mobile Geschwindigkeitskontrollen mittels Radar bzw. Laser. Die Anzahl der Radarkästen ist zirka um 300 % höher als die der Kameras, deren Standort daher oft gewechselt wird. Vorab kann man aber nicht erkennen, welche Box leer und welche bestückt ist. Ausserdem gibt es die sog. "Section Control" auf Autobahnen, wo am Anfang und am Streckenende jedes Kennzeichen gefilmt wird. Der Computer hat dabei eine dafür erforderliche Mindestfahrzeit programmiert. Wird diese durch Schnellfahren beim Abgleich der beiden Aufnahmen unterschritten, dann erfolgt eine Anzeige. Alle Kennzeichendaten der "braven Fahrzeuge" werden sofort wieder gelöscht. Temposchätzungen durch die Polizeiorgane kommen heutzutage kaum mehr vor, da jedes Polizeifahrzeug über eine Laserpistole mit Speicher verfügt. Und zu Fuß ist die Polizei auf Landstraßen schon viele Jahre nicht mehr unterwegs.
In der Vergangenheit konnten viele deutsche Temposünder nicht gestraft werden, da das deutsche Gesetz ein Bild des Fahrers verlangt. Daher wurden in der Vergangenheit die Radarboxen schon auf Frontfotos umgestellt, um das Gesicht des Fahrers zu erfassen.
Verboten ist hierzulande allerdings das Mitführen von Radar- und Laserwarnern bzw. Störgeräte für diese Messungen. Ebenso ist die Verwendung von sog. Dashkameras sehr problematisch, da im Falle eines Unfalles dieses "Beweismittel" strafrechtlich gegen den Kamerabenützer gerichtet werden kann.
P.S.: Es freut uns Österreicher, wenn Leute aus Aschaffenburg zum Tanken nach Österreich fahren.