Zur Bekämpfung von Kriminalität wurde in D 2017 und in A 2019 die Pflicht zur Ausweispflicht beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte gesetzlich vorgeschrieben. Leider ist diese Maßnahme nicht sehr erfolgversprechend, da nun hier massenweise anonyme SIM-Karten aus den Ostländern verkauft werden, welche (noch) nicht der EU-Empfehlung nachgekommen sind. Dazu hilft nun auch der Wegfall der innerhalb der EU weggefallenen Roaminggebühren. Außerdem gibt es zigtausende SIM-Karten in Geräten (Rasenroboter, Alarmanlagen, Heizungen usw.), wo die Provider gar nicht wissen, wer solche Karten hat und wo diese im Einsatz sind.
In der Schweiz gibt es ebenso eine Registrierungspflicht für Prepaid-Karten, welche gerne von ausländischen Besuchen gekauft werden. Denn um Kosten zu sparen, sollte man die eigenen Karten (z.B. aus D oder A) beim Grenzübergang entfernen bzw. die autom. Providerwahl abschalten, da CH leider nicht zur EU gehört und daher von den dortigen Netzbetreibern Roaminggebühren gefordert werden. Da können mit ausländischen SIM-Karten (besonders beim Internet) schnell ziemlich hohe Beträge entstehen, welche man erst später auf der Monatsrechnung erfährt.