In asiatischen Ländern teilweise schon Pflicht, bei uns derzeit noch in Diskussion.
Einfach ausgedrückt, würde bei eingeschaltetem und mitgetragenem Mobiltelefon der Benützer – wenn er in die Nähe einer Corona-infizierten Person kommt – sofort eine Nachricht auf seinem Smartphone bekommen. Leute, welche kein Smartphone besitzen, bekommen ein einer Armbanduhr ähnliches Modell, welche über ähnliche Funktionen verfügt.
Rechtsexperten und Datenschützer betrachten dabei die Privatsphäre verletzt, da dabei die Behörden weitere Informationen sammeln können und vor allen dieses System auch nach Abklingen der Epidemie in irgendeiner Form beibehalten wird.
Grundsätzlich ist die Idee gut, anstatt der Ausgangssperren mit solchen Methoden die Ausbreitung zu verhindern. In Europa will man mit PEPP-PT (steht für Pan European Privacy-Protecting Proximity Tracing) dem Datenschutz und Freiwilligkeit gerecht werden und wirklich nur diese Warnungen zwischen zwei Personen zulassen.
Mit Hilfe von PEPP-PT bekommt jeder Nutzer einer entsprechenden Corona-App eine temporäre ID. Wenn sich Smartphone A ausreichend nah lange in der Nähe von Gerät B aufhält, werden die IDs sowie die Zeitspanne auf den beiden Geräten gespeichert. Sollte dann eine Person positiv auf Corona getestet werden, dann kann sie von der Gesundheitsbehörde eine TAN (Transaktionsnummer) erhalten. Über diese TAN kann er dann seinen Kontaktdatenverlauf auf einen Server hochladen, und dann können Personen, die er getroffen hat, per App (z.B. Push Notification) benachrichtigt werden.
Die TAN ist dabei notwendig, damit nicht jemand unabsichtlich oder bewusst falsch die Info verbreitet, er habe COVID-19. Die Nutzer erfahren in dem System aber nicht, wer der Infizierte ist und wann der Kontakt erfolgte, sondern eben nur, dass es Kontakt gab.
Wie eingangs beschrieben, ist hierzulande das ganze Projekt noch in Diskussion, in anderen Ländern werden solche Sachen schon diktatorisch vorgeschrieben.