Polizei tötet Hund – Halterin soll für den Schaden aufkommen
In der Silvesternacht haben Polizeibeamte mit ihrem Streifenwagen einen Hund auf der Autobahn A1 tot gefahren. Laut Aussage der Beamten, um Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden. Den am Dienstfahrzeug entstandenen Schaden von 2.500,- Euro soll die Hunde-Halterin nun bezahlen. Der neunjährige Australian Shepard war – wahrscheinlich durch die Silvesterknallerei verschreckt – von zu Hause weggelaufen und auf die nahe gelegene Autobahn geraten. Die durch einen Notruf verständigte Polizei verfolgte den kreuz und quer über die Fahrbahnen laufenden Hund fast eine Stunde. Der Hund war offensichtlich so verstört, dass er sich nicht anlocken ließ. Um weiteres Unheil zu verhindern, entschieden sich die Polizisten dafür, den Hund mit dem Auto zu überfahren, so das Landespolizeiamt Kiel. Ein Schuss kam für die Beamten nicht in Frage; zu groß sei die Gefahr für alle Autofahrer gewesen. Als wäre das noch nicht genug, legten die Beamten den leblosen Körper in ein Gebüsch am Fahrbahnrand. Auf die Frage, warum keine professionelle Hilfe geholt wurde, antworteten die Beamten, dass jede weitere zeitliche Verzögerung Menschenleben hätte kosten können. Philip McCreight, Leiter von TASSO ist entsetzt: "Es hätte bestimmt genug Möglichkeiten gegeben, den Fall zivilisiert zu beenden. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Tier versehentlich auf die Autobahn gerät." Die Tat der Beamten hält er für unüberlegte Willkür. Gar kein Verständnis kann McCreight aber dafür aufbringen, dass die Beamten sich nach dem Vorfall nicht wenigstens um die Identifizierung des Hundes über TASSO gekümmert haben, sondern ihn einfach am Straßenrand liegen ließen.
TASSO sucht tierische Therapeuten: Welche Therapien mit Tieren gibt es in Deutschland?
Dass Tiere einen positiven Einfluss auf Menschen haben können, ist lange bekannt. Manche sind darin besonders gut, zum Beispiel Therapiehunde und -pferde. Schon von Natur aus sehen sie in uns einen überaus liebenswerten Partner, spezielle Ausbildungen machen sie zu wertvollen Assistenten von Medizinern und Psychologen. Therapietiere bringen bisher stumme Kinder zum Sprechen, vertreiben Depressionen und geben neuen Lebensmut. Solche Erfahrungsberichte sucht TASSO. "Uns interessieren Geschichten, die das innige emotionale Verhältnis zwischen Tieren und Menschen mit Handicap schildern", sagt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. "Tierschutz ist für uns mehr als Hilfe in der Not, er sollte das harmonische Zusammenleben von Mensch und Tier insgesamt berücksichtigen." Als beispielhaft nennt McCreight die Initiativen der Non-Profit-Organisation Beschützer-Instinkte (www.beschuetzer-instinkte.com). Der im März 2010 von der TV-Moderatorin Sonja Zietlow gegründete Verein widmet sich auch der Therapie durch Hunde. Kindern mit seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung wird dabei mit oft erstaunlichen Ergebnissen geholfen. Wie der 14-jährigen Violetta, die als Frühgeburt zur Welt kam, an Epilepsie, spastischen Lähmungen und einer Hüftluxation leidet. Sobald Therapiehund Bruno in ihre Nähe kommt, blüht Violette förmlich auf. Sie habe schon viel gelernt durch die Therapie und könne mittlerweile den Arm eigenständig heben und dem Hund ein Leckerli geben, erzählt Sonja Zietlow.
Wer ähnlich positive Erfahrungen mit Therapietieren gemacht oder selbst ein erfolgreiches Konzept entwickelt hat, kann eine kurze Beschreibung und Fotos an TASSO senden. Auf der Homepage steht unter www.tasso.net/Service/Wissensportal/Tiertherapie dazu ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
"Hund-Mensch-Kommunikation" - Abendvortrag mit Dr. Dorit Feddersen-Petersen
Die Hunde-Akademie Perdita Lübbe Darmstadt und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) laden alle interessierten Hundefreundinnen und Hundefreunde zu einer Abendveranstaltung mit Dr. Dorit Feddersen-Petersen am 31. Mai 2011 von 18.30 bis ca. 20.30 Uhr nach Darmstadt-Griesheim ein. Thema des Vortrages ist die "Hund-Mensch-Kommunikation".
Dr. Dorit Feddersen-Petersen ist Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Dozentin am Institut für Haustierkunde der Universität Kiel. Sie zählt zu den renommiertesten Verhaltensforscherinnen in Deutschland und ist einem breiten Fachpublikum durch zahlreiche Publikationen bekannt. In ihrem Abendvortrag schildert sie u. a. die Entstehungsgeschichte der Haushunde und ihrer Domestikation und erläutert, wie sich die Mensch-Hund-Beziehung im Laufe der Zeit gewandelt hat. Darüber hinaus werden in dem Vortrag aktuelle Ergebnisse und laufende Untersuchungen zum Ausdrucksverhalten und zur Kommunikation vorgestellt, insbesondere die Hypertrophie des Lautäußerungsverhaltens und mimische Analogien etlicher Hunde für soziale Kontaktaufnahme.
TASSO sucht ein Maskottchen, das in Zukunft jung und alt für den Tierschutz begeistern soll. Wir suchen begabte Menschen, die Spaß daran haben, dieses Maskottchen ehrenamtlich für TASSO zu entwerfen. Es soll sich um einen knuffigen Sympathieträger handeln, der sowohl auf der TASSO-Internetseite als auch innerhalb der gesamten TASSO-Kommunikation erscheinen soll. Vorstellen können wir uns eine Phantasiegestalt oder ein Tier, allerdings keine Menschenfigur. Noch hat das Maskottchen keinen Namen. Wer hierzu eine Idee hat, ist auch herzlich willkommen.
Das Maskottchen soll universell einsetzbar sein, kann gezeichnet oder illustriert sein. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wir freuen uns über alle Einreichungen bis zum 15. Juli 2011. Über die End-Auswahl entscheiden dann alle Tierfreunde anhand eines Votings auf der TASSO-Internetseite.
Der Gewinner des Wettbewerbs und sein Maskottchen werden auf der Internetseite von TASSO vorgestellt und schließlich von mehreren tausend Tierfreunden bewundert werden.
Ab 3. Juli gilt die Chippflicht! Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen
Laut EU-Verordnung müssen ab dem 3. Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Die Regelung ist komplex, und nicht jeder für die Durchführung Verantwortliche wird die Feinheiten kennen. TASSO empfiehlt daher die vorsorgliche Chippung und Registrierung der Vierbeiner, wenn man Ärger an der Grenze oder im Urlaubsland aus dem Weg gehen möchte.
Für alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren, sieht die Verordnung zwar keine nachträgliche Chippflicht vor. Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung nicht vermerkt. So wird es in dieser Situation für den Tierhalter schwierig, nachzuweisen, dass das Tier bereits vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht dann an der Grenze die Einreiseverweigerung.
Mit dem Tag des Meeres soll die Wichtigkeit und Bedeutung des Ökosystems Ozean für unseren Planeten ins Bewusstsein gerufen werden. Ohne die Weltmeere gäbe es kein Leben. Auch für uns Menschen nicht. Sie bedecken 70 Prozent der Erdoberfläche und sind zu einem erheblichen Teil an der Sauerstoffproduktion beteiligt. Verschmutzung durch Pestizide und Tenside, Umweltkatastrophen, Überfischung und Klimawandel sind die Hauptgefahrenquellen für das Ökosystem Meer. Experten sind besorgt. Denn das große Sterben unter der Oberfläche geschieht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Nach Auskunft des Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) mussten in den letzen 28 Jahren mehr als 300 Meeresgebiete für tot erklärt werden. Vor allem die Überfischung bereitet den Fachkreisen Kopfzerbrechen. 90 Millionen Tonnen Fisch und Meeresfrüchte werden weltweit pro Jahr konsumiert. Tendenz steigend. Das führt zwangsläufig zur Bedrohung vieler Fischarten. Jedes Jahr gelangen mehr als 6,4 Millionen Tonnen Abfälle ins Meer. Fische verenden vor allem am Plastikmüll, der aber durch den Fischkonsum auch in unsere Nahrungskette gelangt. Auch das durch die Industrie verursachte Kohlendioxid steht im Verdacht, die Meere sauer zu machen. Unlängst haben Forscher herausgefunden, dass Clownfische durch das geruchslose, aber wasserlösliche Gas taub werden. So können sie die Gefahr durch herannahende Fressfeinde nicht mehr wahrnehmen und sind eine leichte Beute.
Wer etwas für die Meere tun will, kann das Projekt "Müll im Meer geht uns alle an" von Project Blue Sea unterstützen. Weitere Infos unter: www.projectbluesea.de
Wer den Urlaub im Ausland verbringt, trifft nicht selten auf streunende Hunde und abgemagerte, kranke Katzen. Sie vermehren sich mangels Kastration ungehemmt, so dass sie das Straßenbild in vielen Ländern prägen. Tierschützer vor Ort bemühen sich, das Leid der Tiere mit eigenen finanziellen Mitteln zu lindern, können der ständig wachsenden Population aber gar nicht gerecht werden. Ganz schnell entsteht angesichts großer, trauriger Tieraugen der Wunsch, helfen zu wollen und wenigstens eine Seele zu retten. Die Einfuhr von Tieren aus dem Ausland nach Deutschland will aber wohl überlegt sein, sonst droht an der Grenze durch den Zoll ganz schnell das Aus. Gerade bei der Einfuhr von Tieren aus nicht EU-Ländern gelten bestimmte Vorschriften, die in erster Linie dem Schutz vor Einschleppung der Tollwut dienen. Bei der Rückreise aus bestimmten Ländern wird neben der Impfung, Kennzeichnung, einer tierärztlichen Untersuchung und den entsprechenden Papieren auch ein Bluttest verlangt. Oft muss das durchführende Labor von der EU zugelassen sein. Besondere Vorsicht ist bei Einfuhr exotischer Tiere und deren Erzeugnissen geboten. Sie fallen oft unter das Artenschutzgesetz. Ein Verstoß dagegen wird empfindlich geahndet.
Wichtige Informationen zur Einfuhr finden sich zum Beispiel auf http://www.zoll.de/.
TASSO-Tipp: Wer ein Tier aus dem Urlaub mitbringen möchte, sollte sich mit einer Tierschutzorganisation vor Ort in Verbindung setzen und sich beraten lassen. Schnelle, impulsive Entscheidungen schaden oftmals mehr als sie nützen.
Aktion "Deutschland chippt!" Hund und Katze jetzt kostenlos chippen lassen: Am 25. Juni 2011 im bmt-Tierheim Elisabethenhof in Reichelsheim (Hessen)
Über 13 Millionen Hunde und Katzen gibt es allein in Deutschland. Fast jedes zweite Tier ist bereits durch Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und bei TASSO vorsorglich registriert. Im Verlustfall können diese Tiere schnell an ihre Besitzer zurückvermittelt werden. Leider müssen jedoch noch immer zu viele Tiere im Verlustfall lange im Tierheim auf Herrchen oder Frauchen warten. Weil sie nicht gechippt und registriert sind. Dass die Gefahr des Weglaufens nicht unterschätzt werden sollte, belegen Zahlen von TASSO. Die Tierschutzorganisation vermittelt alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier zurück.
Tiere die nicht gekennzeichnet und registriert sind, verursachen für die Tierheime Kosten in Höhe von über 10 Millionen Euro pro Jahr. Mit einer Kennzeichnung und gleichzeitigen Registrierung bei TASSO leisten Tierfreunde so einen aktiven Beitrag zum Tierschutz.
Das Jahr 2011 steht für TASSO unter dem Motto "Deutschland chippt". Ab 3. Juli 2011 sollten Tiere, die mit in den Urlaub ins Ausland fahren, laut einer EU-Verordnung besser gechippt sein. Nutzen Sie jetzt vor dem Urlaub unsere kostenlose Aktion!
Da sich nicht jeder Tierhalter die Kosten für das Chippen leisten kann, veranstalten TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) am Samstag, den 25. Juni 2011 einen "Deutschland chippt-Tag" im bmt-Tierheim Elisabethenhof in Reichelsheim. An diesem Tag können Tierhalter ab 10:00 Uhr ihre Katze oder ihren Hund kostenlos von dem Tierarzt des Tierheims chippen lassen. Ein Mitarbeiter von TASSO wird vor Ort die Registrierung vornehmen. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Möglich ist die Aktion dank eines großzügigen Engagements der Firma Hill's Pet Nutrition, die die finanziellen Mittel für das Chippen zur Verfügung stellt. "Die lebenslange Beziehung zwischen Menschen und ihren Haustieren zu bereichern und zu verlängern, ist unsere Mission. Dass ein Haustier gekennzeichnet und registriert sein sollte, ist für uns selbstverständlich. Besser kann man für sein Tier nicht vorsorgen. Deswegen unterstützen wir den Chiptag von TASSO und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere gerne", so Dr. Oliver Knop Geschäftsführer bei Hill's.
Bitte melden Sie sich für den Tag hier an, damit wir besser planen können.
Australiens Beitrag zum Klimaschutz: Tötung von 1,2 Millionen Kamelen
Der Klimawandel ist ein hochaktuelles Thema. So auch in Australien. Dort hat man zur Lösung der Probleme jetzt eine Idee, die ihresgleichen sucht und Tierschützer auf die Barrikaden treiben dürfte. Weil die Kamele Methan ausstoßen (was Kühe auch tun), an Wasserstellen ihren Durst stillen und in der Vegetation Nahrung suchen, mit dem Menschen also um die gleichen Ressourcen kämpfen, sollen jetzt 1,2 Millionen Kamele getötet werden. Australien sieht die Tiere als eine "fürchterliche Bedrohung", so der zuständige Staatssekretär Marc Dreyfus.
Noch absonderlicher ist die Idee, mit dem Abschlachten der Kamele gleichzeitig CO2-Emissionszertikate zu verkaufen. Die würden pro getötetem Tier 70 australische Dollar bringen. Die Idee stammt von dem Unternehmer Timm Moore, der stolz in Spiegel Online verkündet: "Wir sind eine Nation von Erfindern und reagieren mit innovativen Lösungen auf unsere Herausforderungen. Das ist ein klassisches Beispiel dafür."
Der Gesetzesentwurf scheint die Zustimmung aller Parteien zu haben und dürfte nächste Woche verabschiedet werden. Wenn er ratifiziert wird, könnte Ende des Jahres ein riesiges Kamelabschlachten in Australien beginnen.
TASSO fordert alle Tierhalter auf, gegen das Vorhaben von Australien zu protestieren. "Es kann keine Lösung sein, Australiens hausgemachtes Problem der Vermehrung der bewusst durch die Bevölkerung im 19. Jahrhundert angesiedelten Kamele mit solchen Radikal-Maßnahmen zu begegnen", empört sich Philip McCreight von TASSO. "Zusätzlich noch Profit durch Einführung von CO2-Zertifikaten aus dem Tod der Kamele schlagen zu wollen ist ein Unding!“
Artenschutz zahlt sich aus Oryx-Antilope wird von der Roten Liste genommen
Die Rote Liste ist eine von der Weltnaturschutzunion seit 1966 jährlich herausgegebene Auflistung bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Danach sind mehr als ein Drittel der 47.677 untersuchten Arten gefährdet. Umso erfreulicher, dass jetzt die arabische Oryx-Antilope, die in den 70er Jahren als ausgerottet galt, von der Roten Liste genommen wurde, weil es inzwischen wieder über 1.000 wild lebende Exemplare dieser Antilopenart in den Wüsten Arabiens gibt. Die Auswilderungsbemühungen begannen Anfang 1980 im Oman und tragen jetzt, nach 30 Jahren, Früchte.
Dodo, der flugunfähige Vogel und der Tasmanische Tiger (Beutelwolf) sind bereits ausgestorben. Der Tasmanische Teufel hingegen lebt noch vereinzelt in Tasmanien, ist aber wegen einer artspezifischen Krankheit vom Aussterben bedroht. Die Riesenohrspringmaus – in China und in der Mongolei beheimatet – steht dort auf der Roten Liste. Tiger findet man heute nur noch auf sieben Prozent ihres ehemaligen Lebensraumes. Sie gelten als stark vom Aussterben bedroht. Ebenfalls gejagt und damit bedroht: Der Heringshai. Er ist unter dem Namen See-Stör eine beliebte Delikatesse. Auch vom Panda - dem Inbegriff des Artenschutzes - gibt es schätzungsweise nicht mehr als 3.000 Exemplare weltweit. Ebenfalls vom Aussterben bedroht oder extrem gefährdet: Grauwal, Jaguar, Nashorn, Gorillas, Eisbären, Elefanten.
"Artenvielfalt und damit Artenschutz ist essentiell für das Leben auf unserem Planeten", so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO e.V. "Ich freue mich über jede Tierart, die als ausgestorben galt, aber später dann doch wiederentdeckt wurde."
Tiere aussetzen kein Kavaliersdelikt: Bis zu 25.000,- Euro Strafe drohen!
Jedes Jahr im Sommer spielen sich in der Notrufzentrale von TASSO Dramen ab: Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei TASSO, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres, d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht.
Aber nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, sondern auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten. Wer also seinem Tier z. B. Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- Euro rechnen.
TASSO-Fernsehtipp: Das System Wiesenhof Am Mittwoch, 31. August 2011, um 21:45 in der ARD
Denkt man an Hühner, fällt einem spontan Wiesenhof ein. Die Werbung suggeriert glückliche Tiere und gesundes Fleisch. Die Wahrheit sieht natürlich ganz anders aus. Massentierhaltung bedeutet: Billig auf Kosten der Tiere. Antibiotika und andere zur Massenzucht eingesetzte Medikamente sowie die panische Angst und lebenslange Qual der Tiere findet der Verbraucher definitiv in Form von minderwertiger Ware auf dem Teller wieder.
Wie es wirklich in einem der größten Geflügelmastbetriebe mit einer Jahresproduktion von 270 Millionen Hühnern (!) zugeht, hat die ARD jetzt erneut in ihrer Dokumentation "Das System Wiesenhof" aufgedeckt. Die dazu geplante Aussendung am 31. August 2011 drohte im Vorfeld zu kippen. Der Geflügelkonzern habe versucht, rechtlich gegen die Aussendung vorgehen, so Spiegel online.
Immer wieder treffen sich Mieter und Vermieter wegen Fragen der Tierhaltung vor Gericht. So auch in Berlin im Jahre 2004, als ein Mieter in seine Wohnungstür eine Katzenklappe eingebaut hatte, damit seine Katze jederzeit ins Treppenhaus und von dort weiter nach draußen konnte. Er hatte jedoch den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Nachdem der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert hatte, die Klappe zu entfernen, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.
Gegen dieses Urteil legte der Vermieter Berufung ein, so dass das Landgericht Berlin abschließend über den Fall zu entscheiden hatte. Die Richter des Landgerichts waren anderer Meinung als das Amtsgericht und gaben dem Vermieter Recht.
Zur Begründung führten sie an, dass die Katzenklappe vom Treppenhaus aus zu sehen sei und daher eine optische Beeinträchtigung darstelle. Weder diese, noch die erhebliche Beschädigung der Wohnungstür, noch - mit Rücksicht auf die anderen Mieter - den unkontrollierten Aufenthalt von Haustieren im Treppenhaus müsse der Vermieter hinnehmen (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).
Im Ergebnis hat dem Mieter der unbedachte Einbau einer Katzenklappe die fristlose Kündigung seines Mietvertrages und eine Räumungsklage eingebracht. Neben den Gerichts- und Anwaltskosten für das Berufungsverfahren schuldete er dem Vermieter Schadensersatz für die Beschädigung der Wohnungstür.
Daher rät Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: "Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen."
Endlich: Schweiz erkennt alternative Testmethoden für Botox an
Die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic hat aktuell bekannt gegeben, die vom Botox-Marktführer Allergan entwickelte Zellmethode zur Testung von Botox-Produkten anstelle des herkömmlichen Tierversuchs anzuerkennen. Die Amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hatte die tierversuchsfreie Methode im Juni 2011 zugelassen, kurz darauf erfolgte die behördliche Anerkennung auch in Kanada. Nach Angaben der Firma Allergan können, sofern andere Behörden weltweit den neuen Test anerkennen, bis zu 95 Prozent der Tierversuche eingespart werden.
Neben seinem sinnvollen Einsatz in der Medizin hat das Nervengift Botulinumtoxin, kurz Botox, vor allem als Schönheitsmittel gegen Falten weltweit traurige Berühmtheit erlangt. Der Anteil für den kosmetischen Bereich liegt laut des Vereins Ärzte gegen Tierversuche bei 50 Prozent. Neben den Gefahren des hochtoxisch wirkenden Stoffes müssen jährlich mindestens 600.000 Mäuse für Botox-Produkte ihr Leben lassen, so der Verein Ärzte gegen Tierversuche. Tierversuche für Kosmetika sind zwar EU-weit verboten; das Testungsverbot wird jedoch umgangen, da das Nervengift gespritzt und nicht auf die Haut aufgetragen wird. Somit erfolgt die Zulassung als Arzneimittel.
"Es ist zwar erfreulich, dass mit der Zulassung des tierversuchsfreien Tests das Ende des besonders grausamen LD50-Tests an Mäusen, bei dem ermittelt wird, bei welcher Dosis die Hälfte der Tiere stirbt, ein Stück näher rückt. Solange der Zelltest jedoch nicht verbindlich für alle Produkte aller Botox-Hersteller gilt, werden weiterhin Mäuse in qualvollen Giftigkeitstests getötet", kommentiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin des Ärztevereins den Etappensieg.
Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten
Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.
Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.