Kopfhörer auf dem Fahrrad zu tragen ist nicht ungewöhnlich. So hören viele Radfahrende nebenbei Musik oder telefonieren. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Beim Fahrradfahren Kopfhörer zu tragen, erscheint auf den ersten Blick nicht ungefährlich. So können sich Radfahrer:innen durch Musik und Telefonate schnell vom Verkehr ablenken lassen und überhören so eventuell auch andere Fahrzeuge. Trotzdem greifen viele auch auf dem Fahrrad weiterhin zu Kopfhörern. Fahrrad und Kopfhörer: Rechtliche Regelungen
Laut dem Bußgeldkatalog sind Kopfhörer beim Fahrradfahren grundsätzlich nicht verboten. Laute Musik oder telefonieren ist möglich, solange die Lautstärke nicht zu hoch ist. Wichtig ist, dass du nicht zu sehr vom Fahren abgelenkt wirst und noch im Stande bist, Sirenen von Rettungsfahrzeugen oder andere Warnsignale wahrzunehmen. Das Gleiche gilt übrigens auch beim Autofahren.
Im Falle eines Unfalls können jedoch für dich Nachteile entstehen, wenn du in der jeweiligen Situation Kopfhörer getragen hast.
Kopfhörer auf dem Fahrrad: Was passiert bei einem Unfall?
Solltest du bei einem Unfall als Radfahrer:in Kopfhörer getragen haben und diese erwiesenermaßen zu laut eingestellt haben, so kann dies schwere rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Bist du nicht Verursacher:in des Unfalls haftet bei einem Zusammenstoß von Auto und Fahrrad in der Regel der:die Autofahrer:in. Grund dafür ist die sogenannte generelle Betriebsgefahr. Diese geht davon aus, dass das Auto schon aufgrund seiner Größe und Kraft eine größere Gefahr darstellt als Radfahrende. Sollte sich jedoch herausstellen, dass deine Kopfhörer beziehungsweise zu laute Musik die Ursache des Unfalls sind, kannst du so sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlieren.
Sollte ganz klar sein, dass du Verursacher:in des Unfalls bist, greift normalerweise deine Haftpflichtversicherung, um den Schaden beim Gegenüber zu begleichen oder zu schmälern. Laut dem Versicherer Arag können Kopfhörer auf dem Fahrrad aber dazu führen, dass deine Haftpflicht nicht vollständig aufkommt, weil sie dir womöglich eine grob fahrlässige Schadensherbeiführung zuspricht.
Nicht zuletzt ist es natürlich auch für deine eigene Sicherheit wichtig, dass du auf dem Fahrrad konzentriert am Verkehr teilnehmen kannst und dabei nicht zu stark abgelenkt wirst. Achte also bei einer Fahrt mit Kopfhörern auf eine niedrige Lautstärke und nimm die Kopfhörer im Zweifelsfall lieber kurz ab.
Erlaubt oder nicht, ist für mich keine Frage (nicht nur bei Kopfhörern). Es kann nicht gut sein, sich ständig irgendwie berieseln zu lassen. So bekommt nicht nur der Kopf keine Ruhe. Dann und wann mal abzuschalten, ist für meine Begriffe nicht unwichtig.
Ich radele ja , wenn mit Frau , immer mit Sprechfunk-Helm. Also auch eine Art Kopfhörer. Die tragen bei meiner Frau zur Verkehrssicherheit bei. Ebenso radele ich gern in unbekannter Gegend mit Hilfe von Komoot. Mein Handy klemmt auf dem Lenker und die Navitante erzählt mir drahtlos, wo mein Ziel zu finden ist. Wichtig ist immer die Lautstärke, so dass man jederzeit alle Sondersignale hören kann. Kopfhörer, die jegliche störenden Außengeräusche filtern können, sind verboten. Da schaltet sich das Gehör Richtung Außenwelt völlig ab.