Essig gilt unter Hobbygärtnern als Geheimtipp gegen Unkraut in Pflasterfugen auf Gehwegen, da Herbizide dort schließlich verboten sind. So unproblematisch wie es klingt, ist Essig als Unkrautvernichter allerdings nicht – in vielerlei Hinsicht.
Gerade noch kleine Blätter, jetzt bereits schon nervige Plagegeister im Beet: Unkraut ist lästig und die Strategien zum Bekämpfen fast ebenso vielfältig wie die Unkräuter selbst. Preiswert, praktisch und bequem: Deshalb werden Mittel wie Haushaltsessig, in Wasser gelöste Essigessenz oder Salz immer wieder als Hausmittel zur Unkrautvernichtung empfohlen. Jedoch hat das Hausmittel bei der Anwendung im Garten so seine Tücken und ist nicht unbedingt eine gute Idee zur Unkrautbekämpfung.
Wirkt Essig gegen Unkraut?
Um es gleich zu sagen: Herkömmlicher Essig oder mit Wasser verdünnte Essigessenz vernichten im Garten durchaus Unkräuter in Pflasterfugen und Beeten. Der Nachteil des Unkrautvernichtungsmittels ist jedoch, dass direkt getroffene Nutzpflanzen in der Nähe der behandelten Fläche kurze Zeit später wegen der Essigsäure ebenfalls eingehen. Zudem schadet die Essigsäure meist nur der Pflanze, jedoch nicht ihren Wurzeln in der Erde. Meist treibt aus den Wurzeln das Unkraut nach einer Behandlung kurze Zeit später wieder aus. Die Behandlung ist deshalb im Grunde nicht mehr als ein chemisches Abhacken der Pflanzen.
Warum ist Essig gegen Unkraut keine gute Idee?
Noch gravierender als auf Unkraut wirken Essig und Essigessenz auf den Boden im Garten beziehungsweise auf an Pflasterflächen angrenzende Beete und Rasen, wo das Essig-Wasser-Gemisch in die Erde gespült wird. Denn Essig sorgt nicht nur für eine angenehm saure Note in Salaten – die Essigsäure macht bei regelmäßiger Anwendung auch den Boden im Garten saurer. Das mögen die Pflanzen in der Regel nicht, sodass Sie immer wieder kalken sollten, um den sauren pH-Wert auf pflanzenverträgliche Werte anzuheben. Die Säure in Essig und besonders Essigessenz ist zudem so hoch konzentriert, dass nicht nur Pflanzen, sondern auch Insekten und wichtige Bodenlebewesen geschädigt werden.
Wer Natursteinflächen mit Essigreiniger behandelt, ruiniert sich nicht selten den kompletten Belag, da Essigsäure besonders die Oberfläche von kalkhaltigen Steinen angreift und dauerhafte Flecken zurücklässt.
Unkraut mit Essig oder Essigessenz zu entfernen, hat für den Hobbygärtner also seinen Preis. Und zwar einen recht hohen, manchmal auch für den eigenen Geldbeutel. Denn rechtlich ist der Einsatz von Essig zur Unkrautbekämpfung eine dunkelgraue Zone.
Der Einsatz von Essig als Herbizid ist verboten
Alle Mittel zum Vernichten von Unkraut unterliegen dem Pflanzenschutzgesetz und bei der Verwendung der sogenannten „guten fachlichen Praxis“, also dem gesunden Menschenverstand. Dazu gehört auch, dass man sich an die Gebrauchsanweisungen der Mittel hält und dass man Unkraut nicht mit irgendwelchen Mitteln wie zum Beispiel Essig oder Salz bekämpft, deren Wirkung oft mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Laut Pflanzenschutzgesetz ist nur die Verwendung zugelassener Mittel erlaubt – auch zum Bekämpfen und Vernichten von Unkraut. Der Einsatz von nicht zugelassenen Herbiziden ist zudem verboten. In dem Moment, in dem man Essig auf Pflanzen und ihre Blätter sprüht und sich mit der Verwendung einen Effekt erhofft, setzt man ihn als Herbizid ein. Und das ist weder zugelassen noch dafür vorgesehen. Verwendet man trotzdem Essig zum Unkraut entfernen, kann das in diesem Falle mit einem Bußgeld belegt werden. Das gilt übrigens auch für Salz, dass viele Hobbygärtner zum Unkrautvernichten benutzen.
Jedes Pflanzenschutzmittel wird auch auf seine Wirkung auf die Umwelt hin untersucht, bevor es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen wird. Um das zu erreichen, müssen die Hersteller unter anderem nachweisen, dass die Pflanzenschutzmittel wirksam und weder für Anwender und Umwelt nach aktuellem Stand der Wissenschaft schädlich sind. Bei Essig wird niemand den Effekt auf Bodenlebewesen oder das genaue Mischungsverhältnis kennen, das zwar Unkraut vernichtet, aber das Bodenleben nicht in Ruhe lässt.