Das reformierte Wohngeld soll mehr Menschen in Deutschland finanziell entlasten. Doch wer hat Anspruch? Die Bundesregierung hat einen Wohngeld-Rechner veröffentlicht. Hier können Betroffene prüfen, ob und wie viel staatliche Unterstützung ihnen zusteht.
Mehr Menschen werden ab Januar mit einem staatlichen Zuschuss entlastet: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten kommen bis zu 1,4 Millionen weitere dazu. Die staatliche Unterstützung wurde um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt.
Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Hilfe können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter:innen als auch für Eigentümer:innen von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen.
Hier finden Menschen den Wohngeld-Rechner der Bundesregierung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat nun auf seiner Seite einen neuen Wohngeldrechner zur Verfügung gestellt. Zu finden ist er hier. Personen können so vorab prüfen, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben – und wie hoch die Leistung ausfallen könnte.
Der Wohngeld-Rechner dient dabei nur als erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Anspruch kann nur die zuständige Behörde geben.
Drei Faktoren entscheiden über Anspruch auf Wohngeld
Ob eine Person Wohngeld in Anspruch nehmen kann und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Sie werden im Wohngeld-Rechner berücksichtigt.
Antragsformulare erhalten Interessierte bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhält man auch eine umfassende Beratung.
Eine entsprechende Broschüre zum Wohngeld hat das Bundesministerium hier online gestellt.