ZitatVerboten ist hingegen das Abstellen von Rasenmähern, Skiausrüstungen, Getränkekisten, Farbeimern oder auch ausrangierten Möbeln. Wer seine Garage auf diese Weise zweckentfremdet, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen, wenn es zu einer Anzeige kommt.
... ob mir das wohl scheißegal ist... welcher Hahn kräht danach... höchstens der neidische Nachbar weil das dicke SUV immer davor steht... ginge eh nicht rein weil zu hoch... und wenn mich als Polizist einer anrufen würde um sowas anzuzeigen würde ich ihn fragen ob er nix besseres zu tun hat...
Wen schert diese Verordnung? Rasenmäher nein? Ich habe dort alle Werzeuge verwahrt, samt Ladestationen. Altmöbel dienen als Schrauben-und Nagellager. Fliesen, Farbbüchsen, Tapezierbrett, all das hat in meinem Wohnzimmer nichts zu suchen. Also...
hab auch noch nie gehört das dies irgendwen kratzt . im Neubaugebiet ,wo wir auch gebaut haben waren viele Häuser ,wie das heute so ist ohne Keller. für mich kam das nicht in Frage, ein Haus ohne Keller ist für mich kein Haus. aber Egal
bei allen ohne Keller hats nicht lang gedauert das deren Autos nur noch auf der Strasse standen,Garage vollgestellt(was sonst) was sehr hinderlich war,hatte der Gemeindeverwaltung nicht gefallen und es gab zwar ein Rundschreiben und bald auch Parkverbot,aber eine wirkliche Handhabe hatten die wohl nicht.jetzt haben wir auch zwei Garagen , in einer die so klein ist , das die Erbauer des jetzigen Hauses wohl vermutlich nur ne Isetta oder ein Motorrad hatten , wie das halt in den sechzigern so war. kann ich niemanden mehr fragen da steht jetzt der Anhänger drinn, meine Rollstühle, alles mögliche ,nur ein Auto hatten wir da noch nie drinn unser wagen steht in einer Fertiggarage da meine Frau mitten in der Nacht los muss. die beiden anderen Autos, tochter und schwiegersohn stehen auf dem Hof oder auch auf der strasse , unser steht auch oft vorm Haus, wenn wir die fertiggarage für Baumaterial oä. nutzen . fragt niemand nach warum wir die Garagen nicht dauerhaft zweckgemäß nutzen. bei carports sieht das anders aus, da hatte ein Nachbar Ärger mit der Feuerwehr . er hatte da ua. Brennholz gestapelt und der carport war zu nah an Fenster und Haustür. ohne Brennholz wäre das wohl OK gewesen. er war vor Gericht deshalb weil den carport umsetzen wäre wegen neu erforderlicher Einfahrt aufwändig gewesen. jetzt hat er ne Doppelgarage hingestellt und sein Holz dahinter, wo es keiner sieht. .die zweite Garage nutzt er wegen dr schmal gelassenen Einfahrt nicht und hat die auch vollgerümpelt .ist immer nur, wo kein Kläger da kein Richter bis sich halt irgendwer stört.
was ich selber mach und tu, traue ich auch jedem anderen zu.
... ob es wen stört oder nicht... ist ja wohl meine Sache was ich in meiner Garage habe... wenns nicht gerade TNT oder Senfgas ist... Sicherheitsaspekte sollten natürlich Beachtung finden... nur ob der gute Nachbar seinHolz nun unter dem Carport lagert oder beispielsweise dahinter und noch ein Dach drüber baut ist doch wohl völlig Latte... wenns brennt dann brennts... Solche schwachsinnigen Regeln und Gesetze machen den Leuten und im Zweifel den Gerichten nur das Leben schwer... weg damit...
Ist richtig, @Peak_t, aber leider hilft das keinem Garagenbesitzer, wenn Kontrolle erfolgt. dann rasselt es Auflagen und kurz danach auch kräftige Bußgelder. Schon so erlebt hier im Ort. Bei mir war im alten Grundstück die Feuerwehr auch schon schnüffeln. Da war die Garage aber noch recht leer. Und das ist 1977 gewesen. Rein nach Wahrscheinlichkeit ist die Kontrolle seltener als ein Lottogewinn. Darum kümmert mich das auch nicht.
gehört wohl vermutlich zu den Aufgaben der Wehren mal ihre Ortschaft zu checken . wer seine Garage zugerümpelt hatt wird wohl kaum das Tor offen stehen haben . mit Durchsuchungsbeschluss kommen die normal bestimmt auch nicht . geht bei der Verordnung bestimmt auch nicht darum ob da Rasenmäher ,Fahrrad oder ne handelsübliche Menge entzündliche Verdünnung rumsteht . Dann müsste die Ortswehr stets und ständig wen verdonnern .
wenn etwas nicht so läuft wie du denkst-Denk anders
was ich selber mach und tu, traue ich auch jedem anderen zu.
@verleihnix, bei einer Brandschutzkontrolle der Feuerwehrkontrolle hast Du Zutritt zu gewährleisten, genauso ist es, wenn der Schornsteinfeger schauen will. Nix da mit Durchsuchungsbeschluss.
Ich habe mir in einer Garage eine Werkstat eingerichtet mit Kombi-Maschine (Kreissäge, Hobel und Fräsmaschine) Bandsäge und Drehbank ist auch drin. Das seit einigen Jahrzehnten, war mal ein Richter drinn wegen Lärm beim Hobeln, aber wegen Werkstatt kein Wort. Habe lange mit meinem Nachbarn darin gebastelt, war uns eine Vergnügen. Jetzt ist dort Ruhe angesagt. Den einen Nachbarn gibt es schon lange nicht mehr.
@Tannerprinz ja so ganz rein und raus kann zB. der Schornsteinfeger nicht . ich hatte mit unserem Bezirksschornsteinfeger ein längeres Gespräch beim Kaffee.(ist ein alter Motorradkumpel von mir ) Hintergrund , schräg gegenüber ist ne Pfeife mit uraltem Holzofen im Keller. dieser sammelt sperrmüll und heizt lustig damit obwohl diese Anlage eigentlich schon nach einemSchornsteinbrand vorletztes Jahr offiziel gesperrt ist .Man siehts ja qualmen , nicht mehr so schwarz wie früher, aber der lässt niemanden rein . Anordnungen etc. bekommt er vermutlich reichlich , wird er wohl ignorieren . unser strassenassi mit Bande bekommt vermutlich Sozialhilfe und ist dem Wurscht. nix zu holen
wenn etwas nicht so läuft wie du denkst-Denk anders
@Blokkercker solange du da kein Gewerbe ausübst wird sich keiner offiziel muckieren können . ich hatte beim Hausbau theater, weil ich es gewagt habe in der Mittagsruhe Radlader zu fahren, betonmischer lief usw. sowas wie mittagsruhe gibt es nicht mehr .Bautätigkeit war 1988/89, eh ne Ausnahme laut Gemeinde und deren Beschwerde wurde direkt vor Ort von nem Gemeindemitarbeiter abgeschmettert weil der sich den unerträglichen Lärm anhören sollte um uns zugezogenen Dorfsitten zu lehren. Die Ziege hat wohl direkt den Ortsbürgermeister angerufen.
wenn etwas nicht so läuft wie du denkst-Denk anders
@verleihnix, wenns der Schornsteinfeger durchdrückt, kann sich niemand der Kontrolle entziehen. Erst schriftliche Terminabsprache, dann Zutritt. Bei Verweigerung kann der Amtsschimmel zuschlagen und auch kräftig austreten. Der Schornsteinfeger muss Zutritt bekommen, zur Not mit Polizeigewalt, ganz ohne Durchsuchungsbefehl. Zu aller Sicherheit ist das auch richtig.