Als Heizperiode gilt die Zeit im Jahr, in der du die Innentemperatur durch Heizen erhöhst. Aufgrund steigender Preise mag es sinnvoll erscheinen, so lange wie möglich damit zu warten – dem ist aber nicht so.
Während der Heizperiode sind Vermieter:innen laut Deutschem Mieterbund verpflichtet, eine Mindesttemperatur in den Wohnräumen zu ermöglichen. Diese sollte tagsüber zwischen 20 und 22 Grad Celsius und nachts bei 18 Grad Celsius liegen. Werden diese Temperaturen nicht ermöglicht, sind nach Angabe des Mieterbunds Mietminderungen zulässig. In schweren Fällen ist dann sogar eine fristlose Kündigung der Wohnung erlaubt. Die Heizperiode dauert im Normalfall vom 1. Oktober bis zum 30. April.
Ab wann du heizen solltest, hängt vor allem von den konkreten Außentemperaturen ab. An sich sind Mieter:innen nicht zum Heizen verpflichtet. Die Mietpartei muss jedoch sicherstellen, dass in der Wohnung keine Schäden entstehen.
Vermeide Schimmelbildung, Stockflecken oder Rohrbrüche unbedingt durch richtiges Heizen. Solche Schäden können auftreten, wenn die Temperatur in der Wohnung dauerhaft zu gering ist – zu lange mit dem Heizen zu warten ist also auch keine gute Lösung angesichts steigender Preise.