Hallo Klaus, das ist prima, ich bin der erste der Dir Löscher in den Bauch fragt
Also: ich stehe in Verhandlung für den Verkauf meines Hauses. 3 Wohnungen und 1 Kneipe. muß es leider unter Wert Verkaufen so das ich nicht mehr viel über habe. Komme ich mit Kopien des Kaufvertrages aus allen lang zeitigen Verträge raus. Am meister Schwierigkeiten macht die Arag, besteht auf die Laufzeit,(2011)
Ich Danke für Dein Gehör.........
------------------------------ LG Resi
Ein bisschen Freundschaft ist mehr wert als die Bewunderung der ganzen Welt.
beim Verkauf eines Hauses, Gebäudes gehen nach notarieller Übertragung und Eintrag ins Grundbuch alle Versicherungsverträge, die direkt für das Haus abgeschlossen wurden, auf den Käufer über. Du gibst der Versicherung, wenn es soweit ist, schriftlich Bescheid, dann schicken sie dem Erwerber einen berichtigten Versicherungsschein, auf dessen Namen. Er widerum hat dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, das heißt er muß die Verträge nicht übernehmen. Du selbst kannst nicht kündigen, dies muß der Erwerber machen, du mußt nur dafür sorgen, daß die Versicherung mit allen Infos über den Käufer versorgt wird.