In den Regalen der deutschen Supermärkte finden Verbraucher inzwischen zahlreiche Produkte aus der Bio-Landwirtschaft, die auch entsprechend ausgezeichnet sind. Doch die Vielzahl der Kennzeichnungen ist verwirrend: Mal bedeutet ein Siegel, dass von der Bundesregierung oder der EU vorgegebene und kontrollierte Standards eingehalten werden, mal weist die Kennzeichnung auf die Vorgaben eines speziellen Verbandes hin. Mit der Verwirrung soll ab 1. Juli Schluss sein. Dann ist die Kennzeichnung mit dem EU-Biosiegel Pflicht. Das Blatt aus weißen Sternchen auf grünem Grund gilt in allen EU-Staaten. Wir verraten, was die sechs deutschen und das EU-Biosiegel bedeuten.