Zum 1.1.2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alte Parkausweise bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, längstens jedoch bis zum 31.12.2010 weiter gelten.
Wer ab dem 1.1.2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den so genannten EU-Parkausweis.
Wer ab 2011 ohne diesen Parkausweis oder mit dem alte, dann ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wer keinen aktuellen gültigen Ausweis hat und auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss mit einer Verwarnung rechnen und kann sogar abgeschleppt werden.
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert ... Karl Marx ist tot, Einstein ist tot, und mir ist auch schon ganz schlecht ... *** Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben... ***
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