vor nicht mehr zu ermittelnder Zeit haben sich die Kölner aufgrund göttlicher Eingebung ein ehernes Grundgesetz gegeben, welches auf diesem Planeten an Gleichmut, Toleranz, aber auch an Ignoranz wohl niemals im Verlauf der Weltgeschichte übertroffen worden ist.
dieses kölsche Grundgesetz besteht aus nur 10 Paragraphen, deren Nichtbefolgung automatisch eine konsequente Ausgrenzung zur Folge hat und dessen Einhaltung den wahren Kölner von einem Fremdling klar und unverwechselbar unterscheidet.
das folgende Bild zeigt einen typischen Kölner Bürger, der dieses Grundgesetz stets befolgt hat und deshalb auf unserer Insel der glückseligen in Frieden und Freuden leben darf.
hier die kölschen Gesetze im Detail:
§ 1 et es, wie et es.
es ist, wie es ist und die bestehenden Zustände zu verändern, würde nur unnötige Kräfte vergeuden!
§ 2 mäht nix!
ein echter Kölner ist von Natur aus tolerant. wenn etwas schief läuft, macht es ihm nichts aus, denn dann ist es vom Himmel gewollt.
§ 3 et kütt, wie et kütt!
denn es kommt ja alles so, wie es kommen soll! Kölner hadern nicht mit ihrem Schicksal. auch in den tiefsten Lebenskrisen singen sie stets nur fröhliche Lieder.
§ 4 et hät noch immer jot jejange.
der wahre Kölner ist schon von Geburt aus Optimist! für ihn ist das Leben ein einziger Genuss. bisher hat immer noch alles gutgegangen - und wenn mal nicht, dann tritt automatisch § 3 in Kraft!
§ 5 wat fott es, es fott.
der Kölner trauert keinen verloren gegangen dingen oder alten Freundschaften hinterher. was weg ist, ist weg; vgl. § 3!
§ 6 jede jeck es anders.
jeder Mensch ist anders! und ein echter Kölner nimmt seine Mitmenschen so, wie sie sind. negative Kritik liegt ihm völlig fern! warum auch, denn alles ist ja vorherbestimmt!
§ 7 wat soll dä quatsch?
kleinere Streitereien räumt der wahre Kölner mit den Worten "was soll der Unsinn?" aus dem Wege. er ist schon von seinem Gemüt her überaus leicht versöhnlich.
§ 8 hammer immer esu jemaat!
Neuerungen oder gar Reformen begegnen wir Kölner mit großer Skepsis! wir sind von Natur aus konservativ und machen erst mal so weiter wie früher, außer man zwingt uns dazu, uns umzustellen. in diesem Falle gilt wieder §3.
§ 9 drink doch ene met!
Kölner knüpfen zuweilen schon nach wenigen Minuten Freundschaften, besonders in der Kneipe. gerne geben sie an der Theke einem Fremdling auch ungefragt ein Kölsch aus. ein fremder bleibt in Köln nicht lange alleine, aber es soll schon vorgekommen sein, dass die beiden sich am nächsten Tag nicht mehr kannten! das liegt aber dann nur daran, dass dem Kölner über Nacht intuitiv eingefallen war, dass der fremde sträflich gegen einen dieser 10 Paragraphen verstoßen hatte!
§ 10 hammer nit, bruche mer nit, - fott domet!
so ist der Kölner nach dem Motto "das haben wir nicht, das brauchen wir nicht, - weg damit!" letztlich nicht nur sehr konservativ, sondern auch überaus konsequent bis hin zur seelischen Grausamkeit! wer auch nur ein einziges Mal gegen eines dieser 10 kölschen Grundgesetze verstößt, wird erbarmungslos ausgeschlossen und für alle Zeiten mit Verachtung der übelsten form überschüttet!
ja, so sind wir Kölner halt und niemand wird je unsere kölschen Eigenart ändern, denn "mir sin wie mer sin" (wir sind wie wir sind) und et kütt wie et kütt!
Auch ich kenne ein Kölner Gesetz, oder was es ist: Vor etlichen jahren besuchte ich Früh, in einer Ecke des Gastraumes stand - oder besser gesagt, er versuchte standhaft zu sein - fragte ihn ein Köbis, ob er noch eins trinkt, der Mann schüttelte der kopf, worauf der Köbis zu Ihm sagte:- im Dialekt - Kannste stehen (jestann?)kannste auch trinken. Das hatte auf mich den Eindruck einer Gesetzesregel. ......
Die schönste Freude ist, anderen eine Freude zu machen.