Vielleicht hat jemand Interesse mal im Zusammenhang zu erfahren, was sich so in unserem Gesundheitssystem ab 1989 so geändert hat.
An unserem Gesundheitssystem wird mit kleineren und größeren Eingriffen immer wieder herumgedoktert. In der Regel ist das Ziel eine Kostensenkung im Gesundheitssystem. Dies führt oft dazu, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen oder mit höheren Eigenbeteiligungen versehen werden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Teilweise wurden auch Zuzahlungen wieder verringert und neue Leistungen in den Katalog aufgenommen. Dabei erhält die Vorsorge immer mehr Gewicht. Die wichtigsten Änderungen ab 1989 haben wir für Sie zusammengestellt (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayern, eigene Recherche).
1989 Gesundheitsreformgesetz "GRG" - unter Norbert Blüm (CDU): - "Negativliste" für Medikamente. Arzneimittel, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist, muss der Patient selbst bezahlen, - Erhöhung der Zuzahlung je Arzneimittel von 1 auf 1,50 Euro bei Nichtfestbetragsmitteln. - Höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel, - Klinik-Zuzahlung verdoppelt sich pro Krankenhaustag auf 5 Euro für max. 14 Tage pro Jahr, - Neue Brille nur bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Zuschuss für Brillengestell nur 10 Euro. Kontaktlinsen nur in besonders schweren Fällen, - Bonusheft. Höhe der Zahnersatzleistungen ist von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen abhängig. Ohne Bonusheft Zuschüsse von max. 50%, mit Bonusheft bis max. 60%, - Im Regelfall keine Erstattung von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung, - 10% der Kosten als Zuzahlung bei Heilmitteln (Massagen, Bäder,…), - Keine Versicherungsleistungen für Behandlungskoten im Ausland ohne Sozialversicherungsabkommen, - Härtefallklausel bei Zuzahlungen. Versicherte mit sehr niedrigem Einkommen sind von Zuzahlung befreit, wenn 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen überschritten werden. Bei höheren Einkommen liegt diese Grenze bei 4%.
1993 Gesundheitsstrukturgesetz "GSG" (Lahnstein-Kompromiss) unter Horst Seehofer (CSU): - Ab 1997 freie Kassenwahl für alle Versicherten, - Einführung der Budgetierung, - Erhöhte Zuzahlungen für Medikamente. Versicherte über 18 Jahren zahlen je nach Packungsgröße zwischen 1,50, 2,50 und 3,50 Euro, - Höhere Zuzahlungen bei Zahnersatz und Heilmitteln sowie für die Krankenhausbehandlung.
1994 - Reduzierung der Zuschüsse beim Zahnersatz auf 45% ohne und max. 55% mit Bonusheft, - Höhere Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten.
1996 Beitragsentlastungsgesetz: - Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998), - Keine Erstattung bei Brillengestellen, - Höhere Zuzahlungen für Arzneimittel, - Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren, - Absenkung des Krankengeldes.
1997 GKV-Neuordnungsgesetze unter Horst Seehofer (CSU): - Höhere Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel (zwischen 4,50 und 6,50 Euro), - "Krankenhaus-Notopfer": Je Krankenhaustag 7 Euro - Kuren bis zu 12,50 Euro, - Kassenzuschuss für Zahnersatz bei vor 1979 Geborenen wird gestrichen, - Höhere Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten (12,50 Euro), - Senkung des Krankentagegelds von 80% auf 70% des zuvor erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens, maximal 90% (vorher 100%) des entsprechenden Nettoarbeitsentgelts - Befreiung von Zuzahlungen, wenn 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen überstiegen werden (bei chronisch Kranken 1%).
1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz durch SPD-Grüne: - Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, - Jahrgänge ab 1979 erhalten wieder Leistungen für Zahnersatz, - Rücknahme des Krankenhausnotopfers, - Zuzahlungen für Medikamente werden auf 4, 4,50 und 5 Euro (je nach Packungsgröße) gesenkt.
2000 GKV-Gesundheitsreform: - Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser, - Regress bei Überschreitung des Budgets.
2002 Beitragssatzsicherungsgesetz "BSSichG" unter Ulla Schmidt (SPD): - Kürzung des Sterbegeldes, - Weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser, - Veröffentlichung einer neuen Negativliste. Rund 2000 Präparate werden nicht mehr von der GKV bezahlt.
2004 Gesundheitsmodernisierungsgesetz(GMG) unter Ulla Schmidt (SPD): - 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal, - 10% Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln (mindestens fünf und höchstens zehn Euro) - 10 Euro pro Krankenhaustag begrenzt auf 28 Tage - nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Fahrtkosten und Brillen werden komplett vom Patienten getragen, - Streichung von Entbindungs- und Sterbegeld, - Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt 2% (für chronisch Kranke 1%) des jährlichen Bruttoeinkommens.
2005 Anstatt der prozentualen Erstattung orientiert sich der Zuschuss bei Zahnersatz an der Standardtherapie, also der einfachsten, zweckmäßigen Lösung.
2007 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) unter Ulla Schmidt (SPD) - Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU/CSU: - Krankenversicherungspflicht für alle (ab Januar 2009), - Rechtsanspruch auf Rehabilitation und häusliche Krankenpflege, - Verbesserung der Palliativmedizin, - Krankenhäuser dürfen ambulant behandeln, - Impfungen und Kuren werden Pflichtleistungen, - Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimittel, - Zweitmeinung bei speziellen Arzneimittel-Verodnungen, - Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern von Arzneimitteln. - Einführung eines Gesundheitsfonds (ab Januar 2009) mit einem einheitlichen Beitragssatz.
------------------------------------- Es GIBT keine GROßEN Entdeckungen und Fortschritte,solange es noch EIN UNGLÜCKLICHES Kind auf ERDEN gibt