Petition Nr.16123 Arzneimittelwesen - Abgabe von Betäubungsmitteln durch Ärzte in bestimmten Fällen Eichner, Eckhard. Ende der Zeichnungsfrist: 11.03.2011
05.02.11 - FULDA - Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag will die Deutsche PalliativStiftung Öffentlichkeit erzeugen, damit eine Lücke in der ambulanten Versorgung von Patienten geschlossen wird. Thomas Sitte, Vorsitzender der in Fulda ansässigen Stiftung, erklärt: „Schwerstkranke Patienten müssen gut versorgt zu Hause sterben dürfen, ohne dass sich ihr Arzt strafbar macht. Denn das macht er sich, wenn er das mitgeführte Medikament aus dem Arztkoffer in einem Notfall beim Patienten lässt, bis eine Apotheke es liefern kann.“ Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Palliativmediziner einem sterbenden Patienten nur unmittelbar eine Dosis Schmerzmittel verabreichen, ihm jedoch keinen Vorrat zu Hause lassen – auch nicht außerhalb der Apothekenöffnungszeiten. Daher kommt es an Wochenenden oder in den Nachtstunden immer wieder zu Versorgungsproblemen, und viele Schwerstkranke müssen unnötige Schmerzen erdulden.
Die im § 13 des Betäubungsmittelgesetzes festgelegte Regelung, dass nur Apotheken Schmerzmittel nach Verordnung des Arztes abgeben dürfen, stellt die deutschen Palliativmediziner vor ein schwerwiegendes Dilemma: Entweder der Arzt verstößt gegen das geltende Recht und macht sich strafbar, oder er macht sich strafbar wegen Körperverletzung. Nach unseren Berechnungen gut 10.000 Mal im Jahr gerät aus diesem Grund ein schwerstkranker oder sterbender Patient in die Situation, dass er entweder ins Krankenhaus überwiesen werden muss, um behandelt werden zu können – oder sich sein Arzt bei richtiger Versorgung zu Hause strafbar macht. Die Deutsche PalliativStiftung hat deswegen am 16. Januar eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, um gesetzlich zu regeln, dass Ärzte für einen begrenzten Zeitraum Patienten Betäubungsmittel abgeben dürfen, bis das Medikament mit dem Rezept in der Apotheke abgeholt werden kann. „Diese Lösung wäre einfach und würde auch die Kontrollen der Betäubungsmittel durch die Apotheken nicht einschränken“, betont Eckhard Eichner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Hauptpetitent.
Auch Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes in Berlin, unterstützt die Petition, um den Misstand schnellstmöglich zu beheben. „Es ist höchste Zeit, das Gesetz mit der Versorgungswirklichkeit in Einklang zu bringen. Hausärzte und Palliativmediziner helfen Schwerstkranken und Sterbenden, schmerzfrei zu leben. Bei der Versorgung zu Hause sind Palliativpatienten auf Medikamente angewiesen, auf die sie zur Überbrückung von Schmerzphasen selbst zurückgreifen können, bis die Apotheke wieder liefern kann. Patienteninteressen sollten nicht durch ein Apothekerprivileg in den Hintergrund geraten.“
"Laut Gesetz kann ein 6-jähriges Kind ein Betäubungsmittel auf Rezept in der Apotheke abholen, sogar das stärkste Mittel in der größtmöglichen Verpackungseinheit“, berichtet Sitte und stellt klar: „Ein Palliativmediziner, der umfassende pharmazeutische Kenntnisse der Betäubungsmittel besitzt, darf einem Patienten noch nicht einmal eine einzige Dosis auf Vorrat überlassen. Ihm drohen nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 des Betäubungsmittelgesetzes bis zu fünf Jahren Haft. Nicht einmal aus Sicherheitsgründen kann das sinnvoll sein.“ Die Inititiatoren von der Deutschen PalliativStiftung sind hoffnungsvoll, die Schließung der für alle Ärzte unhaltbaren Gesetzeslücke zu erreichen. Denn einen vergleichbaren Erfolg hat die Deutsche PalliativStiftung bereits vor wenigen Monaten erzielt: Die Stiftung hat erreicht, dass Patienten, die zu Hause sterben möchten, inzwischen die notwendigen Medikamente direkt vom Krankenhaus legal mitbekommen können. „Krankenhausärzte dürfen seit Ende 2010 Schmerzmittel für die sogenannte Überbrückung im Notfall mitgeben. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium neu geregelt, nachdem wir vehement auf die Problematik hingewiesen hatten“, berichtet Eichner. Allerdings stellt sich jetzt vielen niedergelassenen und ambulant tätigen Ärzten die Frage: „Was unterscheidet uns von den stationär arbeitenden Kollegen? Warum gilt dieses Recht nicht auch für uns?“
Ulrich Weigeldt hofft auf eine zügige Regelung im Sinne der Hausärzte und Palliativmediziner: „Seit vier Jahren garantiert ein Gesetz sterbenden Menschen die Palliativversorgung zu Hause. Wer Hausärzten und Palliativmedizinern mit Gefängnis und hohen Geldstrafen droht, weil sie ihren Patienten dabei helfen, Phasen schlimmster Schmerzen zu überstehen, macht erste Erfolge beim Aufbau von vernünftiger Palliativversorgung zu Hause wieder zunichte.“ Neben der Petition an den Deutschen Bundestag und den Abstimmungen mit weiteren Verbänden trägt die Deutsche Palliativ Stiftung ihr Anliegen Anfang Mai auch zur EU nach Brüssel. Dort ist sie eingeladen beim Symposium „Societal Impact of Pain“ der European Federation of the Association for the study of Pain (EFIC) zu dem Thema der gesetzlichen Probleme bei der Medikamentenversorgung von Palliativpatienten einen Vortrag vor wichtigen EU-Entscheidern zu halten.
Deutsche Palliativ Stiftung
Im Mai 2010 wurde die Deutsche Palliativ Stiftung in Fulda gegründet. Neben der Lobbyarbeit in Politik und Gesellschaft ist die deutschlandweite Vernetzung bereits bestehender Einrichtungen und Organisationen ein wichtiger Aufgabenbereich der Stiftung, auch die Beratung von Verbänden und Institutionen gehört dazu. Unter anderem initiierte sie 2010 in Berlin den bundesweit ersten Fachkongress zur ambulanten Palliativversorgung. Auch Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Aspekt, denn zum einen wollen die acht Stiftungsgründer Erfahrungen und Informationen weitergeben, und zum anderen finanziert sich die Stiftung aus Spenden. Betroffene und Angehörige, die sich an die Stiftung wenden, werden nicht individuell beraten wie beispielsweise von einem Palliative Care Team, sondern ihnen werden geeignete Ansprechpartner vor Ort vermittelt. Weitere Informationen gibt es unter http://www.palliativstiftung.de Lesen und sehen Sie auch den ON-Beitragmit Video unter: http://www.osthessen-news.de/beitrag_G.php?id=1186687
Bitte zeichen auch Sie die Petition zur Palliativversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen, FreundInnen, Bekannte,
seit dem 27. Januar kann für sechs Wochen eine Petition gezeichnet werden. Von Ihrer Unterstützung hängt es ab, dass zehntausende von verantwortungsvollen Ärzten in ihrer medizinischen völlig korrekten Arbeit nicht weiter kriminalisiert und von Freiheitsstrafe bedroht werden.
Damit die Petition angenommen wird und vor dem Bundestagsausschuss behandelt wird, müssen 50.000 Stimmen eingereicht werden. Gültige Stimmen können nur bis zum 15. Februar gesammelt werden! Danach kann bis 11. März die Petition beim Deutschen Bundestag unter der Nummer 16123 noch mitgezeichnet werden. Den direkten Link zur Petition, Unterschriftenlisten zum Auslegen und viele weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Deutschen Palliativstiftung. http://www.palliativstiftung.de
Das ARD-Magazin Monitor hat am 27. Januar 2011 über die Hintergründe berichtet, hier der Link zum Beitrag
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert ... Karl Marx ist tot, Einstein ist tot, und mir ist auch schon ganz schlecht ... *** Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben... ***
Obwohhl im Forum viele an Schmerzen leiden und wissen, dass Hilfe manchmal dringend nötig ist, hat - soweit ich nachgelesen habe - niemand diese Petition unterstützt. ......das wäre eigentlich schade.............
Die schönste Freude ist, anderen eine Freude zu machen.