Wir haben heute mit den Nachbarn die Frage diskutiert, ob man sich bei abgeernteten Feldern (Kartoffeln, Kohlköpfe, ect.) am liegen gebliebenen Gemüse/Kartoffeln bedienen darf?
Ich war leider der Einzige der das verneint hat. Nur weil sich bisher kein Bauer beschwert hat, ist es nicht automatisch erlaubt. Im Wald braucht man ja auch eine Holzsammelgenehmigung.
Stimmt's?
...
oder an der Bahnböschung die Brombeerbüsche, darf ich die Früchte ernten?
ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert *** Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben,aber dem Tag mehr Leben ***
bei uns ist das auch nicht erlaubt, wurde mal eindeutig in der Zeitung drauf hingewiesen, weil viele Kartoffeln stoppeln gingen. (oh ,sagt man "stoppeln" nur bei uns? Also die "private Nachlese" nach der Ernte)
Zitat von Dr.Haluddi im Beitrag #1Wir haben heute mit den Nachbarn die Frage diskutiert, ob man sich bei abgeernteten Feldern (Kartoffeln, Kohlköpfe, ect.) am liegen gebliebenen Gemüse/Kartoffeln bedienen darf?
Ich war leider der Einzige der das verneint hat. Nur weil sich bisher kein Bauer beschwert hat, ist es nicht automatisch erlaubt. Im Wald braucht man ja auch eine Holzsammelgenehmigung.
Stimmt's?
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oder an der Bahnböschung die Brombeerbüsche, darf ich die Früchte ernten?
Stoppeln ist erlaubt, zumindeset hier ist es sogar erwünscht. Wir waren auf abgeernteten Feldern, Mais sammeln, war irre viel. Auch sammeln wir Äpfel vom Straßenrand, müssen natürlich ordentlich gewaschen werden.
Der Begriff "stoppeln" ist mir auch geläufig. Im Allgemeinen ist das stoppeln verboten, aber wenn die Bauern es ausdrücklich erlauben, dann wünsche ich euch eine gute und ergiebige Nachlese.
Die Bahnböschung gehört doch sicherlich der Bundesbahn und da die Bundesbahn keine Garten und Landwirtschaftsbetriebe unterhält, ist es bestimmt erlaubt die Brombeeren zu ernten.
Obwohl, würde die Bundesbahn die Brombeeren selbst ernten und verkaufen, dann könnten sie vielleicht mit dem Verkaufserlös etwas moderater die nächsten Fahrpreiserhöhungen gestalten.
Die Bauern selbst haben heute sicher nicht mehr die Zeit und auch nicht die Arbeitskräfte dafür und so viel bleibt bei den modernen Maschinen auch nicht liegen, aber:
kann sicherlich mit Mundraub verglichen werden, da gilt:
Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt.
Hatte einen Beitrag auf RTL gesehen, dass eine Familie am Erdbeerfeld nachgepflückt hat ,wurde dabei von RTL gefilmt und ging dann zur Familie ,der Reporter pflückte sich einen Schönen Strauss Blumen vor dem Haus. Die ganze Sache wurde aufgeklärt,man darf es nicht machen, denn es ist Diebstahl. Klette