Ich wurde heute kräftig beschimpft und mit einer Anzeige beim Ordnungsamt bedroht. Ich habe im Einkaufszentrum auf dem Behindertenparkplatz geparkt.
Wir haben den Parkausweis und mein Mann ist immer Beifahrer und saß auch im Auto. Der Ausweis lag sichtbar hinter der Scheibe. Ich mußte in die Apotheke
und Medikamente abholen. Der" Beschimpfer" war der Meinung ich dürfe trotzdem nicht den Rolliparkplatz benutzen und hat sich schrecklich aufgeregt. Meine Erklärung hat er sich gar nicht angehört.
Darf ich oder darf ich nicht ??
Ich denke, die Parkerleichterung gilt nicht nur für den Behinderten als Selbstfahrer sondern auch für den ihn jeweils befördernden Fahrzeugführer, oder ??
Grüß Dich erst mal Ginasi. Soweit ich weiß darfst Du das. Wir haben hier im Hause auch ein Ehepaar wo der Mann fährt und seine Frau im Rollstuhl sitzt ( beide Beine weg). Sie haben den Ausweis auch immer dabei und es gibt keine Probleme, da sie es dürfen. Der Mann hat sich über alles erkundigt. Mache Dir keine Gedanken, Du darfst das. Es gibt halt Menschen die sich so verhalten und nicht informiert sind.
Der Ausweisinhaber darf den Parkplatz nutzen und wenn dein Mann dabei ist, dürfte es meiner Meinung nach auch erlaubt sein.
Das habe ich im Internet aus dem Bußgeldkatalog 2017 gefunden:
Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist auch dann gestattet, wenn das Fahrzeug von einem Nichtbehinderten geführt wird, die Fahrt jedoch für die Beförderung einer berechtigten, eingeschränkten Person dient. Der Parkausweis ist in der Regel nicht fahrzeuggebunden und kann daher für alle Fahrzeuge, die der Beförderung des Ausweisinhabers dienen, verwendet werden.
eine Rechtfertigung gegenüber Personen ist nicht erforderlich !!! Erst wenn ich unberechtigt ein Tiket erhalten habe werde ich beim Ordnungsamt Rechenschaft ablegen !
Die Nutzung der Parkausweise setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung des behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.
Der EU-einheitliche blaue Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Darüber hinaus können weitere Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Erhalten können diesen Ausweis Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“).
aber sicher darfst du das wenn du den blauen ausweis mit rolli hast und dem merkzeichen ag so wie drily schon geschrieben hat ich selbst habe den auch mir ist in meiner strasse extra ein behinderten parkplatz angelegt worden mache bei zeiten mal ein foto davon
Ich danke Euch aber das ist mir schon alles klar ! Es geht darum, wenn ich einkaufen gehe z.B. Apotheke oder für die Lebens- und Haushaltsführung für uns Beide und Friedel sitzt im Auto. Darf ich dann den Behindertenparkplatz benutzen? Nein, darf ich nicht !!!!; eine Besorgung im Interesse des Behinderten genügt nicht !!! Nur wenn ich Friedel mitnehme , dann darf ich. Das weiß ich jetzt ! Habt Ihr das gewußt ?
ich habe immer eine passende antwort parat für diese nicht behinderten und zwar nimm meine behinderung für eine woche du hälst es nicht eine stunde durch
Henry ! Das Dumme ist nur, der "Verkehrskasper" hatte Recht !!! Ich glaube es war ein gestesster Bul... sorry, Polizist in Zivil . Der Ton macht halt die Musik .