ein Freund von mir pflegt seine Ehefrau zu Hause. Sie besucht 5 Mal in der Woche die Tagespflege. Eine Kurzzeit und Verhinderungspflege wurde nicht in Anspruch genommen. Sie hat den Pflegegrad 5 mit Erschwerniszulage.
wenn er sie Abends/Nachts und am WE selber pflegt müsste er die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege als Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können.
Oftmals verrechnen die Tagespflegestellen aber Kosten aus den oben genannten Leistungen um für den Pflegenden die Kosten zu senken, dass muss aber dann mit Pflegenden abgesprochen sein.
Grundsätzlich müsste er also Anspruch haben ... so meine Meinung.
GUTE FRAGE - NÄCHSTE FRAGE !!?!! ;:;: NOCH NIE DARÜBER NACHGEDACHT - aber ich denke , uns luddy geht da schon in die richtige Antwort richtung !! FRED - ICH WÜNSCHE DIR EIN GUTEN RUTSCH - alls gute im neuen jahr u. bye : walter.
Ansprüche der Jahre 2015 / 2016 noch bis 2018 abrufbar ... Mit dem III. Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, nicht genutzte Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Jahren 2015 und 2016 noch bis zum 31.12.2018 zu gewähren (§ 144 Abs. 3 SGB XI). Zur Verwaltungsvereinfachung soll dabei nicht danach unterschieden werden, aus welchem Grund eine vollständige Ausnutzung der Leistungsbeträge nicht erfolgt ist. Die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 nicht abgerufenen Mittel gelten vielmehr pauschal als nicht verfallen sondern als "angesparte" Mittel, die bis Ende 2018 noch zum Bezug von Leistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 3 neue Fassung SGB XI (Kosten der Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen) genutzt werden können.
Die nicht genutzten Ansprüche können auch eingesetzt werden, um nachträglich Kostenerstattung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 zu erhalten. Entsprechende nachträgliche Anträge müssten dann bis zum 31.12.2018 gestellt und mit Quittungen etc. belegt werden. Ein Grund für diese Regelung könnte sein, dass einzelne Pflegekassen den Beginn der Ansparphase nach § 45b SGB XI von einem Antrag abhängig gemacht haben.
ich denke auch das es da leistungen gibt , ich kreuze immer an unter 8 std täglich und hab bisl. immer den Höchstsatz bekommen (Pg4)auch wenn sie in der tagespflege ist , der Tag hat ja 24 std. was spricht denn dagegen einfach mal ein Antragsformular auszufüllen und an die Kasse zu schicken ... was soll den passieren ?es gibt genau zwei möglichkeiten ja oder nein ! eine dritte Option gibts nicht .
täglich geht die Sonne auf und nieder täglich weicht die Nacht dem Licht alles sieht man immer wieder nur verpumptes meistens nicht.