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Kostenfallen bei Mitnahme von Mobiltelefonen ins ferne Ausland (aber auch bei Reisen in die Schweiz)
Oft wird zwar für Notfälle das eigene Handy ins Ausland mitgenommen und (nicht unbedingt innerhalb der EU wegen besonderer Regelungen) dabei das Gerät zwar eingeschaltet, aber weder ankommende noch abgehende Gespräche getätigt. Vergessen wird dabei aber, dass durch den Vermittlungsversuch ins Ausland und die anschließende Rückführung auf die eigene Mobilbox größere Kosten entstehen, welche erst bei der Monatsrechnung ersichtlich sind. Wenn man also die oben genannte Sicherheit eines eingeschalteten Mobiltelefons haben und gleichzeitig aber Kosten vermeiden will, dann wird vor Abreise ins nicht EU-Ausland die Abschaltung der eigenen Mobilbox empfohlen.
Übrigens: der Wegfall der Roaminggebühren innerhalb der EU (inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein, nicht aber der Schweiz!) bedeutet nur, dass Gespräche mit „heimatlichen“ SIM-Karten vom Ausland in andere EU-Länder dem der Inlandsgespräche gleich verrechnet werden. Umgekehrt sind Gespräche von den zuhause gebliebenen Familienangehörigen ins Ausland doch teurer, daher lassen sich die Daheimgebliebenen oft zurückrufen. Aber der Tarifwirrwarr der verschiedenen Anbieter ist kaum noch überblickbar, so funktionieren z.B. manche SIM-Karten der Billiganbieter im Ausland gar nicht. Für z.B. viele in Spanien gemachte Inlandsgespräche empfiehlt sich aber der Kauf einer spanischen Prepaid-SIM-Karte, wo man auch eine Nummer für eventuelle Rückrufe erhält.
Da – wie schon erwähnt – für grenzüberschreitende EU-Telefonate der Inlandstarif gilt, versuchen Schlaumeier, mit Verträgen eines Nachbarlandes vom eigenen Land in andere EU-Länder günstig zu telefonieren. Die Telefonanbieter müssen dabei intern einige Gebühren an den anderen Provider bezahlen. Daher gibt es bei allen Anbietern für die EU-Auslandsbenützung maximale Daten- oder Minutenlimits, damit ein gezielter Missbrauch solcher Methoden vermieden wird.