So ist die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 nach den Wirren des zweiten Weltkrieges entstanden, aber für Massenflüchtlingsbewegungen wie z.B. ab 2015 nicht geeignet, denn kein Land kann gezwungen werden, unbegrenzt Flüchtlinge aufzunehmen. Wirtschaftsmigranten nützen dazu als Trittbrettfahrer oft nur unsere Sozialleistungen aus.
Die Europäische Menschenrechtskonvention aus 1953 mit guten Grundideen wird nun wegen mancher einseitigen (politisch motivierten) Gerichtsauslegungen kritisiert und sollte auch neu formuliert werden.
Schließlich ist auch das Dublinabkommen aus 1997 überholt, welches besagt, dass Flüchtlinge und Migranten im ersten betretenen EU-Land einen Asylantrag stellen müssen. Damit sind die Mittelmeerstaaten überfordert, da dort der Großteil zuerst ankommt. Eigentlich wird es – wie die finanziellen Maastrichtkriterien von den Staaten ignoriert.