Über die klassischen Übertragungswege für das Fernsehen werden zukünftig wohl bis zu fünf öffentlich-rechtliche Programme weniger zu empfangen sein. Die Sendeanstalten müssen diese aber nicht komplett abschalten, sondern könnten sie einfach online bringen.
Die zuständigen Staatskanzleien in den Bundesländern erarbeiten aktuell eine Reform für ARD, ZDF und Deutschlandfunk. In einem ersten Entwurf für einen geänderten Medienstaatsvertrag, in dem auch genau festgelegt wird, welche Sender die öffentlich-rechtlichen Anstalten betreiben sollen, reduziert sich der Auftrag um folgende fünf Angebote: ZDFneo, ZDFinfo, Tagesschau24, One und ARD-Alpha. Das berichtet das Magazin Teltarif unter Berufung auf den Evangelischen Pressedienst (epd).
Wenn diese Angebote nicht mehr im Medienstaatsvertrag festgeschrieben sind, bedeutet das noch nicht zwingend ihre Abschaltung. So könnte die ARD beispielsweise beschließen, einen der Sender trotzdem fortzuführen und dies aus allgemeinen Mitteln zu bezahlen.