Jeder dritte Pflegebedürftige kann Zusatzleistungen für Demenzkranke in Anspruch nehmen. Das ergab die Auswertung aller 315.000 Anträge auf Pflegeleistungen, die die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im dritten Quartal 2008 begutachtet haben. Allein aufgrund der Begutachtung durch den MDK können demnach rund 100.000 Menschen die verbesserten Zusatzleistungen erhalten.
Pflegebedürftige können verbesserte zusätzliche Leistungen erhalten, sofern ein “erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf” vorliegt. Anspruch auf diese Leistung haben ambulant gepflegte Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, aber auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I. Der MDK empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von 100 Euro pro Monat oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro monatlich bekommen. Darüber hinaus erhalten diese Leistungen auch Pflegebedürftige, die bereits vor dem 1. Juli 2008 den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro jährlich in Anspruch genommen haben, und jene, denen die Pflegekasse die Leistung aufgrund einer Übergangsregelung gewährt.
Nach den Auswertungen der Medizinischen Dienste steigt der Anteil von dementiell erkrankten oder gerontopsychiatrisch eingeschränkten Menschen, die die Voraussetzungen für die Zusatzleistungen erfüllen, mit der Pflegestufe. So hat ein Viertel der erheblich Pflegebedürftigen (Pflegestufe I), die zuhause gepflegt werden und deshalb ambulante Leistungen gewählt haben, Anspruch auf die neuen Zusatzleistungen. In der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) sind es 37 Prozent. Von den Schwerstpflegebedürftigen der Pflegestufe III hat jeder zweite zusätzlich zu seinem Pflegebedarf in der Grundpflege einen allgemeinen Betreuungsbedarf aufgrund einer dementiellen Erkrankung.
Zusatzleistungen auch ohne Pflegestufe
Erstmals kommen die zusätzlichen Leistungen auch Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Die MDK-Statistik belegt, dass 13 Prozent dieser Hilfebedürftigen Anspruch auf diese Zusatzleistungen haben.
Insgesamt können 60 Prozent der Betroffenen im ambulanten Bereich, bei denen ein “erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf” festgestellt wurde, den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro erhalten. Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro haben 40 Prozent. Dabei gilt: Je höher die Pflegestufe, desto größer auch der Anteil der Menschen, die Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag haben.
Mit den neuen Leistungen im ambulanten Bereich sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden; die Pflegebedürftigen selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Angebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Nahezu jeder zweite Pflegeheim-Bewohner hat einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf Auch die Bewohner von stationären Einrichtungen, die an einer dementiellen Erkrankung oder gerontopsychiatrischen Einschränkungen leiden, erhalten künftig verbesserte Leistungen: Für je 25 Demenzkranke kann es künftig eine zusätzliche Assistenzkraft geben. Nach den Auswertungen der MDK haben etwa die Hälfte (46 Prozent) der pflegebedürftigen Heimbewohner einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf und damit Anspruch auf die Betreuungsassistenz.
Mehr Begutachtungen durchgeführt
Insgesamt zeigt sich nach Auswertung der ersten drei Quartale dieses Jahres, dass die MDK vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ihre Begutachtungstätigkeit intensiviert haben und durchschnittlich 12 Prozent mehr Begutachtungen als in den Vergleichsquartalen des Vorjahres durchgeführt haben.