Viele Alleinerziehende können ein Lied davon singen: Der Partner ist weg und sie stehen nicht nur mit dem Kind, sondern auch mit den Kosten alleine da. Zwar hat sich der rechtliche Anspruch auf Kindesunterhalt seit Beginn des Jahres erhöht, doch was nützt das, wenn der Kindsvater nicht zahlt. Das Paradoxe dabei: nicht zuletzt wegen der deutlichen Anhebung des Unterhaltsanspruchs hat sich die Zahl der Väter, die ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, erhöht.
Zahlungsmoral nimmt weiter ab
Eigentlich hat der Gesetzgeber es gut gemeint. Seit erstem Januar diesen Jahres gelten bei der Steuer höhere Freibeträge für Kinder. Und weil sich auch der Mindestsatz des Kindesunterhalts am Freibetrag orientiert, ist dieser gleich mit gestiegen - im Durchschnitt um immerhin 13 Prozent. Eigentlich sollte das für alle alleinerziehenden Mütter Grund zur Freude sein, könnte man meinen. Aber leider ist die Realität ernüchternd. Denn mit dem höheren Freibetrag steigt nicht nur die Höhe ihres rechtlichen Unterhaltsanspruchs, sondern vor allem auch Unlust und Unfähigkeit der zahlungspflichtigen Väter, ihrer Zahlpflicht nachzukommen.
Trotz berechtigter Ansprüche zu Bittstellern degradiert
"Da die Einkommen gleich geblieben sind, hat sich nahezu zwangsläufig die Zahl der Unterhaltspflichtigen, die nicht mehr zahlen können, erhöht", macht Thomas Liebert, Sprecher der Stadt Chemnitz, auf die Folgen des erhöhten Unterhaltsanspruchs aufmerksam. Für die alleinerziehenden Mütter bedeutet das: Klinkenputzen bei den Jugendämtern, um hier wenigstens den Mindestunterhalt als Unterhaltsvorschuss zu bekommen. Sie werden damit, trotz rechtsgültigen Unterhaltsanspruchs gegen die Väter, zu Bittstellern bei den Ämtern degradiert.