ZitatEine Arbeitnehmerin stritt sich mit ihrem früherem Arbeitgeber um das Wörtchen "stets" im Arbeitszeugnis. Der Chef hatte geschrieben, sie habe "zu unserer vollen Zufriedenheit" gearbeitet. Das entspricht in der Sprache der Personalabteilungen der Note 3 - Durchschnitt. Die Frau, die an der Rezeption einer Arztpraxis gearbeitet hatte, meinte aber, sie habe "stets zur vollen Zufriedenheit" gearbeitet. Das entspräche einer 2. Für die Note 1 hätte es der Formulierung "zur vollsten" bedurft.
Haben Mitarbeiter Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?
Der Arbeitgeber muss schweres Fehlverhalten natürlich nicht verschweigen, aber er ist verpflichtet das Zeugnis mit Wohlwollen auszustellen. Das heißt, dass dem Arbeitnehmer nicht absichtlich Steine in den Weg gelegt werden sollen, denn das Arbeitszeugnis spielt schließlich eine entscheidende Rolle bei der Jobsuche.
Wilde Spekulationen über den Mitarbeiter oder subjektive Eindrücke seines Verhaltens gehörten somit nicht in ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an die reinen Fakten zu halten. Im Zeugnis sollten die Leistungen bewertet werden, die maßgeblich für den ausgeübten Job sind. Kommen in der Beurteilung stattdessen ganz nebensächliche Eigenschaften und Tätigkeiten vor, ist das ein Hinweis auf ein schlechtes Zeugnis.
Ferner darf das Zeugnis nicht widersprüchlich sein oder einmaliges Fehlverhalten enthalten. Auch eine Betriebsrats- bzw. Gewerkschaftstätigkeit oder Aussagen über den Gesundheitszustand des Angestellten dürfen nicht ins Arbeitszeugnis aufgenommen werden, es sei denn, der Mitarbeiter wünscht es. Arbeitszeugnis steht jedem zu
Ob freiwilliges Ausscheiden oder Kündigung – wenn ein Mitarbeiter seine alte Firma verlässt, hat er Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber muss es zeitnah ausstellen. Foto: Bild entfernt (keine Rechte) dpa Häufig finden sich in Arbeitszeugnissen versteckte Aussagen und „Geheimcodes“. Können sich Arbeitnehmer dagegen wehren?
Hinter manch vermeintlich positiver Aussage versteckt sich teilweise eine Kritik. Diese ist nicht immer einfach zu entlarven. Mittlerweile finden sich im Internet jedoch viele Sammlungen, die typische Phrasen und ihre wahre Bedeutung erläutern. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses kann der Arbeitnehmer, wenn er eine unberechtigte verdeckte Kritik entdeckt hat, eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
Ein Prozess ist dann sinnvoll, wenn die Bewertung unter dem Durchschnitt (Note Drei) ist, denn hier hat der Arbeitgeber die Beweispflicht. In anderen Fällen kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer genügend Tatsachen hervorbringen kann, die eindeutig für eine falsche Bewertung sprechen. Das könnte Sie auch interessieren Wer das Unternehmen unfreiwillig verlassen muss, ist oft völlig verunsichert. Dann heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt beruflich neu anzufangen. Schock überwinden Die ersten Schritte nach einer Kündigung Die Zeitschrift „Finanztest“ hat einige der Geheimcodes im Arbeitszeugnis entschlüsselt. Das steckt wirklich hinter den Formulierungen:
• „Sie zeigte stets Verständnis für ihre Arbeit“: Sie war faul und hat nichts geleistet.
• „Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst“: Er beging Diebstahl und/oder andere schwere Fehler.
• „Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß“: Es mangelte ihr jedoch an Eigeninitiative.
• „Er hatte Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen“: Er nutzte diese Gelegenheit jedoch nicht.
• „Sie ist mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an ihre Aufgaben herangegangen“: Ihr fehlte die fachliche Qualifikation.
• „Er arbeitete mit größter Genauigkeit“: Er war ein langsamer und unflexibler Erbsenzähler.
• „Sie war stets bemüht“: Ihre Leistungen waren mangelhaft.
Verhalten gegenüber Chef und Kollegen:
• „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich“: Er hatte Probleme mit seinen Vorgesetzten. Diese werden deshalb erst nach den Kollegen genannt.
• „Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen“: Sie war eine unverschämte Wichtigtuerin.
• „Durch ihre Geselligkeit trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“: Sie neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss.
• „Sie war ihren Mitarbeitern jederzeit eine verständnisvolle Vorgesetzte“: Sie war nicht durchsetzungsfähig und besaß keine Autorität.